In den Folgen 16 und 17 hatte ich mich mit den 11 größten Kürzungslügen der Versicherer beschäftigt. Da dieses Dauerthema sowohl bei Unfallgeschädigten, als auch bei Gutachtern, Werkstätten, Abschleppunternehmen und alle weiteren Beteiligten, die generell von den Kürzungen in der Unfallregulierung betroffen sind, von großem Interesse ist, werde ich mich in den nächsten Folgen noch intensiver mit den Kürzungen einzelner Positionen auseinandersetzen.

Die aktuellen Renner auf den Kürzungslisten sind:
– Verbringungskosten
– UPE-Aufschläge
– Kleinteilepauschale
– Reinigungskosten
– Sachverständigenkosten
– Beilackierungskosten
– Mietwagenkosten
– Wertminderung

Ob die Kürzung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab

Es lässt sich nicht pauschal beantworten, ob die Kürzungen in der Unfallregulierung durch die Versicherer generell unberechtigt sind. Tatsächlich kommt es auf jeden Einzelfall an. Die Kürzung, die in dem einen Fall berechtigt ist, kann in einem anderen Fall schon wieder rechtswidrig sein.Gerade bei den Kürzungen der Reparaturkosten kommt es maßgeblich darauf an, ob sie fiktiv nach Kostenvoranschlag oder Gutachten abrechnen, oder ob eine Reparaturrechnung vorgelegt wird.
Bei den tatsächlich entstandenen Reparaturkosten, die durch eine Rechnung ausgewiesen werden, ist eine Kürzung auf jeden Fall dann rechtswidrig, wenn sich die Reparaturrechnung an die Vorgaben des Gutachtens hält und Sie als Unfallgeschädigter keinen Zweifel haben mussten, dass dieser Umfang der Reparatur überzogen ist.

Fiktive Abrechnung ist kürzungsanfälliger

Bei der fiktiven Abrechnung darf die Versicherung nur kürzen, wenn das Auto älter als drei Jahre ist und im Unfallzeitpunkt nicht durchgehend scheckheftgepflegt war. Hier ist darauf zu achten, dass  scheckheftgepflegt bedeutet, dass das Fahrzeug seit Erstzulassung ausschließlich in einer Herstellerwerkstatt zum Kundendienst und zur Reparatur war.
Sobald Sie hiervon abweichen und freie Werkstätten mit Reparaturmaßnahmen oder dem Kundendienst beauftragen, verlieren Sie diesen sogenannten Markenanspruch und müssen sich bei einer fiktiven Abrechnung von der Versicherung auf günstigere Werkstätten verweisen lassen. Wie gesagt gilt das aber nur bei älteren Fahrzeugen ab 3 Jahren aufwärts.

Kürzungen von Reparaturrechnungen

Leider hat sich im letzten Jahr die Kürzungswelle bei den Versicherern auch auf die Reparaturrechnungen ausgebreitet. Hier werden gerne die Verbringungskosten gekürzt, Reinigungskosten komplett gestrichen, Pauschalen für Kleinteile oder UPE-Aufschläge für nicht erforderlich gehalten. Gerne wird auch damit argumentiert, dass gewisse Reparaturen anders und damit weniger kostenintensiv  hätten durchgeführt werden können.
Da Sie als Unfallgeschädigter normalerweise aber kein Experte auf diesem Gebiet sind, vertrauen Sie Experten. D.h. Sie legen die Kostenkalkulation und anschließend die Reparatur selbst in die Hände Ihres Gutachters und dann Ihrer Werkstatt. Sie beauftragen die Werkstatt, die Reparatur ordnungsgemäß nach Gutachten durchzuführen. Damit kann Ihnen die Versicherung nicht im Nachhinein vorwerfen, Sie hätten die Reparatur günstiger durchführen lassen müssen.

Werkstattrisiko liegt bei der Versicherung

Sobald Sie Ihr Auto in die Hände der Werkstatt gegeben haben, geht das Risiko der Kosten für die Reparatur auf den Schädiger bzw. seine Versicherung über. Wie die Werkstatt repariert und ob Teile der Reparatur nicht erforderlich, überhöht bzw. anderweitig günstiger gewesen wären, können Sie selbst nicht mehr beeinflussen, sobald die Reparatur im Gang ist.
Welche Kosten bzw. Rechnungspositionen von den Versicherern derzeit mit Vorliebe gekürzt bzw. gestrichen werden, hatte ich bereits oben aufgelistet. Hierauf werde ich in den nächsten Folgen dann im Detail eingehen.
Zusammenfassend lässt sich aber festhalten, dass ein überwiegender Teil der Kürzungen in der Unfallregulierung nicht berechtigt sind. Das heißt, dass die Versicherungen sich viel Geld sparen zu Lasten der Unfallgeschädigten, aber auch zu Lasten aller Beteiligten, die im Rahmen der Unfallregulierung ihren Beitrag leisten.