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Monat: Juli 2022

ABC des Vorschadens

AAbgrenzung der Schadenbereiche bei erneutem Schaden ermöglicht Teilleistung durch Versicherung.
BBester Beweis für Reparatur ist die Reparaturrechnung.

KG Berlin, 10.07.2017, 11 U 79/16

OLG Brandenburg, 03.03.2022, 12 U 194/20
Der Geschädigte muss die Beseitigung von Vorschäden konkret darlegen und auch zum gewählten Reparaturweg Stellung nehmen.
Wenn der Folgeschaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgegrenzt werden kann, muss die Versicherung den Zweitschaden erstatten.
COLG Celle, 03.11.2021, 14 U 86/21: Beweis der Vorschadenreparatur vor Erwerb des Fahrzeugs durch Zeugen möglich.
DDarlegungspflicht des Geschädigten, dass er den Vorschaden beseitigt hat.

OLG Düsseldorf, 10.02.2015,1 U 32/14
EErforderlicher Geldbetrag für Reparatur ist nur bei eindeutiger Abgrenzung der Schadenbereiche nachgewiesen.
FFiktive Abrechnung eines Vorschadens sorgt beim Folgeschaden für extreme Probleme in der Schadenregulierung

OLG Frankfurt am Main 12.12.2019, 22 U 190/18
HOLG Hamm 7 U 70/19
Für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO sind greifbare Tatsachen erforderlich, die der Kläger darlegen und beweisen muss.

Eine Beweiserhebung zur Frage der Reparatur von Vorschäden eines Fahrzeugs hat nicht zu erfolgen, wenn der Vortrag des Klägers sich als willkürlich und als Angabe „ins Blaue hinein“ darstellt.

Dies ist der Fall, wenn keinerlei valide Indizien für eine sach- und fachgerechte Reparatur des Vorschadens vorgetragen werden.

OLG Hamm, 9 U 46/21
1. Wird das Fahrzeug in einem vorgeschädigten Bereich erneut, deckungsgleich beschädigt muss der Geschädigte darlegen und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit i.S.v. § 287 ZPO nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen ist.

2. Welche eingrenzbaren Vorschäden an dem Fahrzeug vorhanden waren, ist vom Geschädigten zu beweisen. Er hat auch den Beweis zu führen, durch welche konkreten Reparaturmaß- nahmen diese zeitlich vor dem streitgegenständlichen Unfall fachgerecht beseitigt worden sind.

3. Die Anforderungen an die Substantiierungslast des Klägers zu Art und Ausmaß des Vorschadens, zu Umfang und Güte der Reparatur dürfen nicht überspannt werden; der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ist zu beachten.

4. Der Zahlungsanspruch ist nicht deshalb ausgeschlossen gem. § 242 BGB, weil der Kläger den Vorschaden zunächst verschwiegen hat. Die Versagung nachweislich bestehender Ansprüche ist in dem gesetzlichen Regime des materiellen Bürgerlichen Rechts quasi als Nebenstrafe nicht vorgesehen.

H.I.S. ist das Hinweis-und Informationssystem der Versicherungswirtschaft:
– hier werden auffällige und dubiose Schadenfälle gespeichert, z.B.: atypische Schadenhäufigkeit
– fiktive Abrechnungen größerer Schäden
Durch das H.I.S. werden nicht genannte Vorschäden aufgedeckt.
MMaserati Beschluss (BGH VI ZR 377/18): Der Geschädigte kann, wenn er das Fahrzeug in unbeschädigten Zustand erworben hat, die von ihm vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens behaupten und Unterzeugin Beweis stellen. Darin ist weder eine Verletzung der prozessuale Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger Ausforschungsbeweis zu sehen.
NOLG Naumburg, 16.11.2017, 1 U 79/17

Nachweis der sach- und fachgerechten Reparatur des Vorschadens bedeutet, dass entsprechend dem Gutachten repariert wurde und nicht nur eine oberflächliche Teilreparatur durchgeführt wurde.
OOhne Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur keine Schadensersatzzahlung.
RRechtsprechung ist sehr streng und umfangreich (Nugel, ZfS 2020, 490)

Reparaturweg muss konkret dargelegt werden:
– Art und Umfang der Reparatur
– substantiierte Darlegung und Beweis der Reparatur
SSchadensbegriff: Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Unfall

Schwarzarbeit bei Reparatur kann als Nachweis auch herangezogen werden, um die Beseitigung des Vorschadens zu beweisen.
UÜberlagern der Schadensbereiche:

– Vorschäden im Anstoßbereich,
– keine eindeutige Abgrenzung des neuen Schadens möglich

schließt eine Zahlungspflicht der Versicherung aus.
VVorlage von Fotos, Zeugenbeweis, Reparaturbestätigung reicht nach Meinung einiger Gerichte nicht aus, (OLG Köln, OLG Hamm, OLG Düsseldorf) um die fachgerechte Reparatur des Vorschadens zu beweisen.

Vollständige Reparatur muss nachgewiesen werden.

Vor Erwerb eingetretener Schaden: Reparatur des Vorschadens kann laut BGH durch Zeugen und Sachverständigen bewiesen werden (BGH VI ZR 377/18).

Vorschäden im Anstoßbereich sind extrem problematisch.
ZZuerkennung sonstiger Schadenspositionen (Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten, Nutzungsausfall, etc.) wird meist abgelehnt, wenn Reparatur des Vorschadens nicht nachgewiesen werden kann.

Geschwindigkeitsmessung

Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust

Will das Gericht von der Verlängerung des Regelfahrverbotes absehen, weil damit eine unbillige Härte wegen eines drohenden Verlustes des Arbeitsplatzes zu sehen wäre, müssen entsprechende Tatsachen in den Urteilsgründen genannt werden.

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