Das OLG Celle hat entschieden: kommt es beim Aussteigen aus dem Auto zu einer Kollision zwischen der sich öffnenden Tür und einem Radfahrer, ist der Autofahrer schuld.
Für ein Mitverschulden des Radfahrers bleibt kein Raum. Gegen den Autofahrer spricht der Beweis des ersten Anscheins. Die Kollision fand in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Türöffnen statt. § 14 Stvo
Der Pkw-Fahrer muß ein Mitverschulden des Radfahrers beweisen. Auch einen zu geringen Seitenabstand des Radfahrers zum Auto muß der Autofahrer nachweisen.
OLG Celle, Urteil vom 06.11.18,14 U 61/18
Schreibe einen Kommentar