1. Die gute Nachricht vorweg: Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt
Nach einem Verkehrsunfall fragen sich viele Geschädigte, ob sie die Anwaltskosten selbst tragen müssen. Die Antwort lautet: Nein. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet, auch die Kosten für Ihren Rechtsanwalt zu übernehmen. Diese Kosten sind eine erstattungsfähige Schadensposition.
2. Warum ein Anwalt nach einem Unfall immer sinnvoll ist
Versicherungen sind wirtschaftlich denkende Unternehmen – und geschulte Schadenssachbearbeiter wissen genau, wo sich bei der Regulierung sparen lässt. Bei nahezu jedem Unfall werden Kürzungen vorgenommen: bei Gutachterkosten, Reparaturrechnungen, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder der Kostenpauschale.
Ein erfahrener Anwalt sichert Ihre Ansprüche, argumentiert juristisch fundiert und erkennt rechtswidrige Kürzungen sofort. Damit handeln Sie auf Augenhöhe mit der Versicherung – und bekommen, was Ihnen zusteht.
3. Auch bei Mitverschulden werden die Kosten anteilig erstattet
Selbst wenn Sie eine Teilschuld trifft, etwa bei einem Parkplatzunfall, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten anteilig nach der Haftungsquote erstatten. Ihr Anwalt informiert Sie vorab, ob und in welchem Umfang mit einer Kündigung Ihrer Ansprüche zu rechnen ist und stimmt das Vorgehen individuell mit Ihnen ab.
4. Kostenbeispiel: So berechnen sich die Anwaltsgebühren
Die Gebühren richten sich nach dem sog. Gegenstandswert, also dem Gesamtschaden. Beispiel:
- Reparaturkosten: 3.500,00 €
- Nutzungsausfall: 500,00 €
- Sachverständigenkosten: 384,00 €
- Kostenpauschale: 30,00 € = Gegenstandswert: 4.414,00 €
Danach berechnen sich die Anwaltsgebühren. Diese Summe wird Ihnen – bei voller Haftung der Gegenseite – vollständig ersetzt. Mit dem RVG-Rechner können Sie die Höhe selbst berechnen. Wenn Sie im ersten Feld bei Streitwert die Summe eingeben, erscheinen die außergerichtlichen Kosten.
5. Was passiert bei Kürzungen durch die Versicherung?
Kürzt die Versicherung den Schaden, verringert sich der sog. Regulierungswert. Damit sinkt auch der Anteil der erstattungsfähigen Anwaltskosten. Doch genau hier liegt der Vorteil: Ein Anwalt erkennt unberechtigte Kürzungen und setzt sich für die volle Erstattung ein.
Beispiel: Die Versicherung kürzt den Schaden um 500 €. Ohne Anwalt verlieren Sie diese Summe möglicherweise. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie diese Kürzung erfolgreich abwehren – bei minimalem Eigenanteil an den Kosten.
6. Auch Firmen, Leasingnehmer und Fuhrparks dürfen einen Anwalt beauftragen
Nicht nur Privatpersonen, auch Unternehmen, Autovermieter oder Fuhrparks können anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Gerade bei komplexen Schadenbildern, Leasingverhältnissen oder Flottenmanagement ist die Einschaltung eines Fachanwalts sinnvoll und rechtlich abgesichert.
7. Fazit: Recht haben und Recht bekommen – mit anwaltlicher Unterstützung
Die gegnerische Versicherung zahlt Ihren Anwalt, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Auch bei Mitverschulden ist eine anteilige Kostenübernahme möglich. Die Praxis zeigt: Wer sich professionell vertreten lässt, erhält am Ende mehr. Lassen Sie sich beraten – damit Sie nicht auf Kürzungen sitzen bleiben.
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