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Schlagwort: BayVGH

Bundesverwaltungsgericht: Entscheidung zum Führerscheintourismus

Am 25.02.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht (3 C.15.09 und 3 C.16.09) entschieden, dass Inhabern eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht entzogen werden kann, davon in Deutschland Gebrauch zu machen, wenn zum Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung kein ordentlicher Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat bestand.


Den Klägern war das Recht aberkannt worden, von ihren polnischen Führerscheinen im Inland Gebrauch zu machen, obwohl ein polnischer Wohnsitz eingetragen war und nachdem sie die geforderte MPU verweigerten.

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