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Abschleppkostenregress: Warum die PuS 2024 jetzt entscheidend ist

AG München: „Abschleppkosten waren nicht zu hoch“

Was ist die PuS 2024?


Abschleppunternehmer kennen die Situation: Versicherer versuchen immer wieder, Abschleppkostenregresse auf Basis veralteter Daten geltend zu machen. Doch aktuelle Gerichtsurteile zeigen klar: Für heutige Fälle zählt nur die Preis- und Strukturumfrage 2024 (PuS 2024).

Das AG München hat eine Regressklage der Versicherung wegen angeblich überhöter Abschleppkosten mit Urteil vom 14.10.2025 zurückgewiesen.

Die PuS 2024 ist die aktuelle Erhebung des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer. Sie gibt an, welche Preise für Abschleppleistungen üblich sind. Anders als frühere Versionen zeigt sie nicht nur den Durchschnitt, sondern die gesamte Bandbreite der Nennungen. Für Abschleppunternehmer bedeutet das: Die Realität wird präzise abgebildet, und Versicherer können sich nicht mehr auf veraltete Durchschnittswerte berufen.

Aktuelle Gerichtsurteile bestätigen die PuS 2024

Mehrere Gerichte haben in den letzten Monaten klargestellt, dass für Abschleppkostenregresse nur die PuS 2024 maßgeblich ist:

  • AG München (Urteil vom 14.10.2025, Az. 345 C 11172/25): Alte Werte aus 2020 sind nicht mehr üblich und daher nicht heranzuziehen.
  • AG Schwandorf (Urteil vom 14.08.2025, Az. 3 C 81/25): Die Üblichkeit ist im Zeitpunkt der Beauftragung entscheidend – die PuS 2024 ist anzuwenden.
  • LG Landshut (Hinweisbeschluss vom 01.09.2025, Az. 15 S 770/25 e): Die PuS 2024 ist eine geeignete Schätzgrundlage, solange der Versicherer nicht nachweisen kann, dass es vor Ort deutlich günstigere Abschleppanbieter gibt.

Warum Versicherer die PuS 2024 meiden

Solange die PuS nur Durchschnittswerte enthielt, war sie für Versicherer komfortabel – sie konnten sich im Regressfall darauf berufen, dass die „üblichen Kosten“ schwer greifbar waren. Seit der PuS 2022 zeigt der Verband jedoch die gesamte Bandbreite der Nennungen. Versicherer, die gern alte Werte nutzen wollen, kritisieren nun pauschal, die PuS sei „manipuliert“. Die Gerichte sehen diese Argumente jedoch als unbegründet an.

Praxis-Tipp für Abschleppunternehmer

  1. Immer aktuelle PuS 2024 heranziehen: Bei der Abrechnung und im Streitfall ist sie die Grundlage für die Üblichkeit der Kosten.
  2. Dokumentation ist entscheidend: Halte Auftrag und Datum der Beauftragung schriftlich fest – die Üblichkeit wird immer im Zeitpunkt des Auftrags geprüft.
  3. Nicht auf veraltete Werte eingehen: Argumente von Versicherern, die PuS 2020 oder andere alte Datensätze zu nutzen, sind rechtlich nicht haltbar.

Fazit

Die PuS 2024 ist der Maßstab für Abschleppkostenregresse im Jahr 2025 und darüber hinaus. Abschleppunternehmer können sich auf die aktuelle Erhebung verlassen, um faire und rechtlich abgesicherte Preise durchzusetzen. Wer auf veraltete Daten zurückgreift, wird von den Gerichten in der Regel nicht unterstützt.

Restalkohol am Morgen nach der Weihnachtsfeier

Vorsicht vor den Nachwirkungen: Warum Ihr Fahrzeug unter dem Kater leidet

Ein aufmerksamer Start in den Tag beginnt mit einer wichtigen Erkenntnis: Restalkohol am Morgen nach dem Alkoholkonsum.

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind sich der Risiken bewusst, die das Fahren nach Alkoholkonsum mit sich bringt. Jedoch wird der sogenannte „Restalkohol“ am darauffolgenden Tag oftmals unterschätzt.

Restalkohol kann Ihre Reaktionszeit, Urteilsfähigkeit und generelle Fahrkompetenz signifikant beeinträchtigen. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für Sie selbst dar, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmende. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol bedeutet daher, das Fahrzeug nicht nur am Abend des Trinkens, sondern auch am nächsten Morgen stehen zu lassen, falls Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen.

Zusätzlich zu den Risiken für Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmenden birgt Restalkohol am Morgen eine ernsthafte Bedrohung für Ihre Fahrerlaubnis. Eine kurzzeitige Fehleinschätzung kann langfristige Folgen nach sich ziehen, einschließlich gravierender rechtlicher Konsequenzen und dem potenziellen Verlust des Führerscheins.

Das Umdenken im Verkehrsrecht: Umwelt, Klima und Gesundheit im Vordergrund


Wenn wir an das Verkehrsrecht denken, kommen uns meistens Geschwindigkeitsbegrenzungen, Verkehrsschilder und die Rechte von Autofahrern in den Sinn. Doch das deutsche Kabinett hat jüngst Änderungen beschlossen, die das gesamte Bild des Verkehrsrechts künftig stark prägen könnten.

Neue Schwerpunkte in der Straßenverkehrsordnung
Die bisherige Straßenverkehrsordnung stand im Zeichen der Sicherheit und des zügigen Vorankommens. Die neuen Änderungen setzen dagegen verstärkt auf Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzgründe für Verkehrsbeschränkungen. Das bedeutet, dass nicht mehr allein die Sicherheit oder das schnelle Ankommen im Vordergrund stehen, sondern das große Ganze, der Schutz unseres Planeten und unserer Gesundheit.

Mehr Macht für die Kommunen
Interessant ist auch der gestärkte Einfluss der Kommunen. Sie dürfen künftig entscheiden, ob und wo z. B. mehr Radwege, Sonderspuren für Busse oder allgemeine Verkehrsberuhigungsmaßnahmen eingeführt werden. Das könnte die Verkehrssituation in vielen Städten und Gemeinden dynamischer und an die lokalen Bedürfnisse angepasster gestalten.

Tempo 30 – Das neue Normal?
Besonders auffällig ist der Fokus auf die Tempo-30-Zonen, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kitas. Das Ziel dahinter ist klar: Kinder und andere Verkehrsteilnehmer sollen noch besser geschützt werden.

Von der Vision zur Realität
Diese bedeutenden Änderungen im Verkehrsrecht wurden von SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vorgebracht und nun von den zuständigen Ministerien umgesetzt. Damit sie Realität werden können, steht jedoch noch die Beratung des Bundesrats am 24. November aus.

Fazit
Die vorgeschlagenen Änderungen im Verkehrsrecht könnten den Beginn einer neuen Ära in der Verkehrspolitik markieren, in der der Umweltschutz und die Gesundheit der Bürger stärker berücksichtigt werden. Es bleibt spannend zu sehen, wie diese Änderungen in der Praxis umgesetzt werden und welchen Einfluss sie auf unseren Alltag haben werden.

Was denkt ihr über diese Neuerungen? Teilt eure Gedanken in den Kommentaren!


BGH Urteil vom 26. Juni 2023 zu Schadenersatzansprüchen von Käufern betroffener Dieselfahrzeuge

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Juni 2023 entschieden, dass Käufer von Dieselfahrzeugen unter bestimmten Bedingungen Schadenersatz vom Fahrzeughersteller verlangen können. Diese Entscheidung wurde aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 getroffen.

Es wurden drei Fälle behandelt:

  1. Der Kläger verlangte von Volkswagen Schadenersatz für einen VW Passat Alltrack 2.0 l TDI mit einem EA 288 Motor. Die Klage wurde abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
  2. Der Kläger kaufte einen Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI mit einem EA 896Gen2BiT Motor von einem Audi-Händler und forderte Schadenersatz. Die Klage wurde ebenfalls abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
  3. Der Kläger kaufte einen Mercedes-Benz C 220 d mit einem OM 651 Motor von der Mercedes-Benz Group und forderte Schadenersatz. Das Landgericht gab der Klage statt, aber das Berufungsgericht wies die Klage ab.

Der BGH hob die Berufungsurteile in allen drei Verfahren auf und verwies die Fälle zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Berufungsgerichte.

Grundsätzlich hat der BGH entschieden, dass Käufer eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung stets einen Schaden erleiden, da die Verfügbarkeit des Fahrzeugs in Frage steht. Zugunsten des Käufers gilt die Annahme, dass er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Preis gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte.

Der Käufer muss das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung beweisen, während der Fahrzeughersteller die Ausnahmezulässigkeit einer festgestellten Abschalteinrichtung nachweisen muss. Wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt wird, muss der Fahrzeughersteller darlegen und beweisen, dass er bei der Ausstellung der Übereinstimmungsbescheinigung weder vorsätzlich gehandelt hat noch fahrlässig übersehen hat, dass das Fahrzeug nicht den EU-Vorgaben entspricht.

Wenn der Fahrzeughersteller sich von jeglichem Verschulden entlasten kann, haftet er nicht. Schließlich, der Schadenersatz, den der Käufer erhält, muss eine effektive Sanktion für die Verletzung des EU-Rechts durch den Fahrzeughersteller darstellen und muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Es wird ein Schadensersatz in Höhe von mindestens 5% und höchstens 15% des gezahlten Kaufpreises gewährt.


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Winterreifenpflicht – ABC der geltenden Regeln

Ausnahmen

Eine Winterreifenpflicht gibt es nicht für:

◦ Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
◦ Krankenfahrstühle i. S. d. § 2 Nr. 13 FZV
◦ einspurige KFZ (Motorräder)
Bußgeld

Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 60 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Bei einer Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs wird es noch teurer.
Ganzjahresreifen

Bis zum 30.09.2024 sind Ganzjahresreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt, wenn:

◦ sie die M + S-Kennzeichnung haben und
◦ bis 31.12.2017 hergestellt worden sind.

Kraftfahrzeug

Die Winterreifenpflicht gilt für:
PKW
LKW
Busse

Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Motorräder.
Profiltiefe

Die Reifen müssen eine Mindestprofittiefe von 1,6 mm haben. Üblich sind die Empfehlungen von 4,0 mm. Die sind jedoch nicht verbindlich.
Punkte

s. Bußgeld
Sommerreifen

Dürfen im Winter gefahren werden, wenn die Straßenverhältnisse es zulassen. Vgl. Winterliche Straßenverhältnisse.
Versicherungsschutz

Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zum Unfall, droht neben der Mithaftung für den Unfall auch der Verlust des Versicherungsschutzes.

Die Vollkaskoversicherung kann ihre Leistungen kürzen oder komplett verweigern.

Im Haftpflichtfall kann Mitverschulden eingewandt werden, wenn die Bereifung unfallursächlich war.
Winterliche Straßenverhältnisse

Kraftfahrzeuge (Ausnahmen) brauchen in Deutschland Winterreifen, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Das gilt bei z. B. bei
– Glätte
– Schneematsch
– schneebedeckter Straße

Wichtig ist, es kommt auf die Straßen- und nicht auf die Wetterverhältnisse an.

Schneit es und die Straßen sind zwar feucht, aber geräumt und nicht glatt, darf mit Sommerreifen gefahren werden.

Damit gilt die Winterreifenpflicht situativ. Eine zeitliche Vorgabe gibt es nicht.

Sobald die Temperaturen sinken sind Winterreifen empfehlenswert, da sie ein besseres brems- und Fahrverhalten haben als Sommerreifen. Sommerreifen werden aufgrund einer anderen Gummimischung bei kalten Temperaturen hart.

ADAC Test: Keyless-Problem noch immer nicht gelöst

Es ist einem gar nicht so bewusst, wir diebstahlgefährdet die Autos sein können. Im Gegensatz zu dem normalen Funkschlüssel sind die Keyless-Schließsysteme viel einfacher zu knacken.

Der Autohaus Newsletter berichtet aktuell:

„Die Mehrzahl neuer Auto-Modelle mit Keyless-Schließsystem ist laut ADAC immer noch nicht gegen Diebstahl geschützt und lässt sich mittels Funkverlängerung öffnen und wegfahren. Von 500 Keyless-Autos sind gerademal 24 gut geschützt.“

Laut ADAC gibt es aber auch Möglichkeiten sich zu schützen:

„Wer ein Auto mit Keyless-Schließsystem besitzt, sollte in der Betriebsanleitung nachsehen, ob es sich deaktivieren lässt. Dann ist es mit der oben erwähnten Methode meist nicht zu knacken. Man verzichtet dann aber auf den oft teuer erkauften Keyless-Komfort.

Vor dem Kauf eines Autos den Sicherheitsaspekt bei der Wahl eines Keyless-Systems bedenken und wenn möglich, darauf verzichten.

Fahrzeug über Nacht möglichst in einer verschlossenen Garage abstellen.

Funkschlüssel innerhalb von Gebäuden nicht in der Nähe von Außentüren, Außenwänden und Fenstern aufbewahren.

Achtung: Alufolie um den Schlüssel zu wickeln, ist keine zuverlässige Hilfe. Denn die Folie schirmt nicht immer ausreichend ab und kann durch die Zacken anderer Schlüssel beschädigt werden. Außerdem: Wird ein Fahrzeug trotzdem geklaut, trägt womöglich der Besitzer eine Mitschuld, weil die Folie nicht optimal angebracht wurde. Das gilt auch für Blechdosen oder abschirmende Etuis, die die Funkwellen teilweise trotzdem durchlassen – etwa, wenn ein etwas größerer Schlüssel das Schließen des Etuis verhindert.“ (Quelle: ADAC.de)

Verkehrsrecht Nürnberg

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Mein Name ist Stefanie Helzel. Ich bin Rechtsanwältin in Nürnberg und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Seit Gründung der Kanzlei Verkehrsrecht Nürnberg 2013 bin ich ausschließlich im Verkehrsrecht tätig. In den Jahren 2013 und 2014 wurde ich zur FOCUS TOP Anwältin für Verkehrsrecht in Nürnberg gewählt.


Weitere interessante Informationen zum Verkehrsrecht finden Sie auf anwalt.org/bussgeldkatalog und auf verkehrsunfall.org

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