Unfall - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Autokauf - Bußgelbescheid

Kategorie: Uncategorized (Seite 1 von 2)

Restalkohol am Morgen nach der Weihnachtsfeier

Vorsicht vor den Nachwirkungen: Warum Ihr Fahrzeug unter dem Kater leidet

Ein aufmerksamer Start in den Tag beginnt mit einer wichtigen Erkenntnis: Restalkohol am Morgen nach dem Alkoholkonsum.

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind sich der Risiken bewusst, die das Fahren nach Alkoholkonsum mit sich bringt. Jedoch wird der sogenannte „Restalkohol“ am darauffolgenden Tag oftmals unterschätzt.

Restalkohol kann Ihre Reaktionszeit, Urteilsfähigkeit und generelle Fahrkompetenz signifikant beeinträchtigen. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für Sie selbst dar, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmende. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol bedeutet daher, das Fahrzeug nicht nur am Abend des Trinkens, sondern auch am nächsten Morgen stehen zu lassen, falls Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen.

Zusätzlich zu den Risiken für Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmenden birgt Restalkohol am Morgen eine ernsthafte Bedrohung für Ihre Fahrerlaubnis. Eine kurzzeitige Fehleinschätzung kann langfristige Folgen nach sich ziehen, einschließlich gravierender rechtlicher Konsequenzen und dem potenziellen Verlust des Führerscheins.

Das Umdenken im Verkehrsrecht: Umwelt, Klima und Gesundheit im Vordergrund


Wenn wir an das Verkehrsrecht denken, kommen uns meistens Geschwindigkeitsbegrenzungen, Verkehrsschilder und die Rechte von Autofahrern in den Sinn. Doch das deutsche Kabinett hat jüngst Änderungen beschlossen, die das gesamte Bild des Verkehrsrechts künftig stark prägen könnten.

Neue Schwerpunkte in der Straßenverkehrsordnung
Die bisherige Straßenverkehrsordnung stand im Zeichen der Sicherheit und des zügigen Vorankommens. Die neuen Änderungen setzen dagegen verstärkt auf Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzgründe für Verkehrsbeschränkungen. Das bedeutet, dass nicht mehr allein die Sicherheit oder das schnelle Ankommen im Vordergrund stehen, sondern das große Ganze, der Schutz unseres Planeten und unserer Gesundheit.

Mehr Macht für die Kommunen
Interessant ist auch der gestärkte Einfluss der Kommunen. Sie dürfen künftig entscheiden, ob und wo z. B. mehr Radwege, Sonderspuren für Busse oder allgemeine Verkehrsberuhigungsmaßnahmen eingeführt werden. Das könnte die Verkehrssituation in vielen Städten und Gemeinden dynamischer und an die lokalen Bedürfnisse angepasster gestalten.

Tempo 30 – Das neue Normal?
Besonders auffällig ist der Fokus auf die Tempo-30-Zonen, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kitas. Das Ziel dahinter ist klar: Kinder und andere Verkehrsteilnehmer sollen noch besser geschützt werden.

Von der Vision zur Realität
Diese bedeutenden Änderungen im Verkehrsrecht wurden von SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vorgebracht und nun von den zuständigen Ministerien umgesetzt. Damit sie Realität werden können, steht jedoch noch die Beratung des Bundesrats am 24. November aus.

Fazit
Die vorgeschlagenen Änderungen im Verkehrsrecht könnten den Beginn einer neuen Ära in der Verkehrspolitik markieren, in der der Umweltschutz und die Gesundheit der Bürger stärker berücksichtigt werden. Es bleibt spannend zu sehen, wie diese Änderungen in der Praxis umgesetzt werden und welchen Einfluss sie auf unseren Alltag haben werden.

Was denkt ihr über diese Neuerungen? Teilt eure Gedanken in den Kommentaren!


BGH Urteil vom 26. Juni 2023 zu Schadenersatzansprüchen von Käufern betroffener Dieselfahrzeuge

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Juni 2023 entschieden, dass Käufer von Dieselfahrzeugen unter bestimmten Bedingungen Schadenersatz vom Fahrzeughersteller verlangen können. Diese Entscheidung wurde aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 getroffen.

Es wurden drei Fälle behandelt:

  1. Der Kläger verlangte von Volkswagen Schadenersatz für einen VW Passat Alltrack 2.0 l TDI mit einem EA 288 Motor. Die Klage wurde abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
  2. Der Kläger kaufte einen Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI mit einem EA 896Gen2BiT Motor von einem Audi-Händler und forderte Schadenersatz. Die Klage wurde ebenfalls abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
  3. Der Kläger kaufte einen Mercedes-Benz C 220 d mit einem OM 651 Motor von der Mercedes-Benz Group und forderte Schadenersatz. Das Landgericht gab der Klage statt, aber das Berufungsgericht wies die Klage ab.

Der BGH hob die Berufungsurteile in allen drei Verfahren auf und verwies die Fälle zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Berufungsgerichte.

Grundsätzlich hat der BGH entschieden, dass Käufer eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung stets einen Schaden erleiden, da die Verfügbarkeit des Fahrzeugs in Frage steht. Zugunsten des Käufers gilt die Annahme, dass er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Preis gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte.

Der Käufer muss das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung beweisen, während der Fahrzeughersteller die Ausnahmezulässigkeit einer festgestellten Abschalteinrichtung nachweisen muss. Wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt wird, muss der Fahrzeughersteller darlegen und beweisen, dass er bei der Ausstellung der Übereinstimmungsbescheinigung weder vorsätzlich gehandelt hat noch fahrlässig übersehen hat, dass das Fahrzeug nicht den EU-Vorgaben entspricht.

Wenn der Fahrzeughersteller sich von jeglichem Verschulden entlasten kann, haftet er nicht. Schließlich, der Schadenersatz, den der Käufer erhält, muss eine effektive Sanktion für die Verletzung des EU-Rechts durch den Fahrzeughersteller darstellen und muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Es wird ein Schadensersatz in Höhe von mindestens 5% und höchstens 15% des gezahlten Kaufpreises gewährt.


## Sind Sie von dem Dieselskandal betroffen?
Wenn Sie ein Dieselfahrzeug besitzen und glauben, dass Sie ebenfalls einen Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um zu handeln. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihre Rechte geltend zu machen und einen fairen Ausgleich für Ihre Erfahrungen zu erhalten. 


**Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.** Wir sind hier, um Ihnen bei jedem Schritt zu helfen, von der Klärung Ihrer Situation bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Fahrzeughersteller. Wir sind auf die rechtlichen Aspekte des Dieselskandals spezialisiert und können Sie umfassend beraten und unterstützen.
[**Kontaktieren Sie uns jetzt**] und lassen Sie uns zusammen für Ihre Rechte kämpfen.

Winterreifenpflicht – ABC der geltenden Regeln

Ausnahmen

Eine Winterreifenpflicht gibt es nicht für:

◦ Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
◦ Krankenfahrstühle i. S. d. § 2 Nr. 13 FZV
◦ einspurige KFZ (Motorräder)
Bußgeld

Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 60 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Bei einer Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs wird es noch teurer.
Ganzjahresreifen

Bis zum 30.09.2024 sind Ganzjahresreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt, wenn:

◦ sie die M + S-Kennzeichnung haben und
◦ bis 31.12.2017 hergestellt worden sind.

Kraftfahrzeug

Die Winterreifenpflicht gilt für:
PKW
LKW
Busse

Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Motorräder.
Profiltiefe

Die Reifen müssen eine Mindestprofittiefe von 1,6 mm haben. Üblich sind die Empfehlungen von 4,0 mm. Die sind jedoch nicht verbindlich.
Punkte

s. Bußgeld
Sommerreifen

Dürfen im Winter gefahren werden, wenn die Straßenverhältnisse es zulassen. Vgl. Winterliche Straßenverhältnisse.
Versicherungsschutz

Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zum Unfall, droht neben der Mithaftung für den Unfall auch der Verlust des Versicherungsschutzes.

Die Vollkaskoversicherung kann ihre Leistungen kürzen oder komplett verweigern.

Im Haftpflichtfall kann Mitverschulden eingewandt werden, wenn die Bereifung unfallursächlich war.
Winterliche Straßenverhältnisse

Kraftfahrzeuge (Ausnahmen) brauchen in Deutschland Winterreifen, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Das gilt bei z. B. bei
– Glätte
– Schneematsch
– schneebedeckter Straße

Wichtig ist, es kommt auf die Straßen- und nicht auf die Wetterverhältnisse an.

Schneit es und die Straßen sind zwar feucht, aber geräumt und nicht glatt, darf mit Sommerreifen gefahren werden.

Damit gilt die Winterreifenpflicht situativ. Eine zeitliche Vorgabe gibt es nicht.

Sobald die Temperaturen sinken sind Winterreifen empfehlenswert, da sie ein besseres brems- und Fahrverhalten haben als Sommerreifen. Sommerreifen werden aufgrund einer anderen Gummimischung bei kalten Temperaturen hart.

ADAC Test: Keyless-Problem noch immer nicht gelöst

Es ist einem gar nicht so bewusst, wir diebstahlgefährdet die Autos sein können. Im Gegensatz zu dem normalen Funkschlüssel sind die Keyless-Schließsysteme viel einfacher zu knacken.

Der Autohaus Newsletter berichtet aktuell:

„Die Mehrzahl neuer Auto-Modelle mit Keyless-Schließsystem ist laut ADAC immer noch nicht gegen Diebstahl geschützt und lässt sich mittels Funkverlängerung öffnen und wegfahren. Von 500 Keyless-Autos sind gerademal 24 gut geschützt.“

Laut ADAC gibt es aber auch Möglichkeiten sich zu schützen:

„Wer ein Auto mit Keyless-Schließsystem besitzt, sollte in der Betriebsanleitung nachsehen, ob es sich deaktivieren lässt. Dann ist es mit der oben erwähnten Methode meist nicht zu knacken. Man verzichtet dann aber auf den oft teuer erkauften Keyless-Komfort.

Vor dem Kauf eines Autos den Sicherheitsaspekt bei der Wahl eines Keyless-Systems bedenken und wenn möglich, darauf verzichten.

Fahrzeug über Nacht möglichst in einer verschlossenen Garage abstellen.

Funkschlüssel innerhalb von Gebäuden nicht in der Nähe von Außentüren, Außenwänden und Fenstern aufbewahren.

Achtung: Alufolie um den Schlüssel zu wickeln, ist keine zuverlässige Hilfe. Denn die Folie schirmt nicht immer ausreichend ab und kann durch die Zacken anderer Schlüssel beschädigt werden. Außerdem: Wird ein Fahrzeug trotzdem geklaut, trägt womöglich der Besitzer eine Mitschuld, weil die Folie nicht optimal angebracht wurde. Das gilt auch für Blechdosen oder abschirmende Etuis, die die Funkwellen teilweise trotzdem durchlassen – etwa, wenn ein etwas größerer Schlüssel das Schließen des Etuis verhindert.“ (Quelle: ADAC.de)

Verkehrsrecht Nürnberg

Suchen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg?

Mein Name ist Stefanie Helzel. Ich bin Rechtsanwältin in Nürnberg und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Seit Gründung der Kanzlei Verkehrsrecht Nürnberg 2013 bin ich ausschließlich im Verkehrsrecht tätig. In den Jahren 2013 und 2014 wurde ich zur FOCUS TOP Anwältin für Verkehrsrecht in Nürnberg gewählt.


Weitere interessante Informationen zum Verkehrsrecht finden Sie auf anwalt.org/bussgeldkatalog und auf verkehrsunfall.org

Auch lesenswert: Recht haben und Recht bekommen.

Focus-Spezial: Stefanie Helzel zählt erneut zu den Top-Anwälten Deutschlands

Stefanie Helzel gehört zu den Top-Anwälten in ganz Deutschland. Dies ermittelte das Nachrichtenmagazin Focus. Stefanie Helzel überzeugt durch eine hohe Fachkompetenz und Expertise im Fachbereich Verkehrsrecht.


Rechtsanwältin Helzel Inhaberin der Kanzlei Verkehrsrecht in Nürnberg sagt über ihre Auszeichnung: „Ich freue mich sehr, auch in diesem Jahr wieder in der Focus Anwaltsliste genannt zu sein. Bereits in der Focus Anwaltsliste 2013 wurde ich unter die Top Anwälte im Verkehrsrecht gewählt.“



Focus-Spezial benennt 800 führende Juristen und Wirtschaftskanzleien aus allen relevanten Fachbereichen unter liefert den Lesern die entscheidenden Informationen, um zu ihrem Recht zu gelangen. Die Ausgabe „Deutschlands Top-Anwälte“ blickt hinter die Kulissen herausragender Kanzleien für insgesamt 24 juristische Spezialgebiete von Kartell- und Markenrecht bis zu Fracht- und Seehandelsrecht, klärt über die wichtigsten Fakten zum Miet-, Steuer-& Familienrecht auf, entschlüsselt die neuen Punkteregeln für Autofahrer und hilft bei der Suche nach dem richtigen Experten.


Die Liste der Top-Anwälte basiert auf rund 10.000 Empfehlungen, die die teilnehmenden Anwälte für Kolleginnen und Kollegen in den sechs Fachgebieten abgegeben haben. Um die Top Kanzleien Deutschlands zu ermitteln, befragte Focus über 2600 Anwälte aus Wirtschaftskanzleien und Rechtsabteilungen in Unternehmen. Die Auswahl erfolgt über die Häufigkeit der Kollegen-Empfehlungen. Zusätzlich flossen die Empfehlungen der Vorjahresbefragungen ein, um der kontinuierlich hohen Reputation gerecht zu werden. Die Anwälte und Kanzleien, die im deutschlandweiten Focus Vergleich zu den führenden des Landes zählen, erhalten die Auszeichnung „Top-Rechtsanwalt 2014“ beziehungsweise „Top-Wirtschaftskanzlei 2014“ für ihr jeweiliges Fachgebiet.


Markus Krischer, stellvertretender Focus-Chefredakteur: „Bei komplexen juristischen Fragestellungen sind Unternehmen wie Privatpersonen auf das Know-how von Experten angewiesen. Die Anwaltslisten ermöglichen es unseren Lesern, gezielt einen Top-Juristen aus allen wichtigen Fachgebieten zu finden und so zu ihrem Recht zu kommen. Focus gibt zudem viele praktische Ratschläge zu aktuellen Themen.“


Focus Spezial mit Deutschlands Top-Anwälten ist ab dem 16. September 2014 im Zeitschriftenhandel erhältlich und kostet 6,90 €.

« Ältere Beiträge