Fahrradunfall: Diese Ansprüche haben Sie
1. Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall
a) Fahrradunfall: typische Verletzungen
b) Haftungsquoten beim Fahrradunfall
2. Haushaltsführungsschaden
3. Erwerbsschaden/Verdienstausfall
4. Vermehrte Bedürfnisse
5. Schadensersatz
a) Sachschaden beim Fahrradunfall
b) Schadenshöhe am Fahrrad ermitteln
Fahrradschaden Kostenvoranschlag
Gutachten nach Fahrradunfall
Fahrradunfall: Anwalt einschalten
Fahrradunfall: Diese Ansprüche haben Sie
1. Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach
- der Art der Verletzung,
- der Dauer der Behandlung,
- der Art der durchgeführten Behandlungsmaßnahmen,
- der Dauer der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit.
Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob und wie lange Sie im Krankenhaus waren.
Führt die Verletzung zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung ist auch dies schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen.
Das Schmerzensgeld ist einheitlich zu bemessen.
Was bedeutet das?
Verlangt der Geschädigte für erlittene Körperverletzungen uneingeschränkt ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes alle diejenigen Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnten (st. Rspr.: vgl. zuletzt Senatsurteil vom 20. Januar 2015 – VI ZR 27/14, VersR 2015, 772 Rn. 7 f. mwN).
a) Fahrradunfall: typische Verletzungen
Typische Verletzungen bei einem Fahrradunfall sind
Prellungen oder Brüche an:
- Handgelenken
- Schultern
- Hüfte
- Becken
- Wirbelsäule
- Sprunggelenkluxationsfraktur
- Kopfverletzungen
b) Haftungsquoten beim Fahrradunfall
BGH zum möglichen Mitverschulden eines Radfahrers bei Sturz über eine Wegabsperrung (Urteil vom 23.04.2020, III ZR 251/17)
Opa auf Pedelec – null Schadenersatz
OLG Hamm, 09.02.2016 – 9 U 125/15
100%-ige Haftung eines 80-jährigen Pedelec-Fahrers§§ 7, 9 StVG; §§ 2 Abs. 4 S. 2, § 10 S. 1, 9 Abs. 1, 4 StVO; § 254 BGBLeitsätze:
Leitsätze:
- Bei Verlassen des durch eine durchgehende weiße Linie von der Fahrbahn abgeteilten Radweges in Richtung Fahrbahn sind die erhöhten Sorgfaltspflichten des § 10 S. 1 StVO zu beachten.
- Das Überqueren dieser Linie entgegen § 2 Abs. 4 S. 2 StVO unter Missachtung der sich aus § 10 S. 1 StVO ergebenden Sorgfaltspflichten, um unmittelbar anschließend unter Missachtung der weiteren sich aus § 9 Abs. 1 und 4 StVO ergebenden Pflichten zwecks Linksabbiegens zur Straßenmitte zu lenken, rechtfertigt die Alleinhaftung des Radfahrers im Falle der Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr.
Oberlandesgericht Hamm, 7 U 5/18
§ 3 Abs. 2a StVO, § 5 StVO
Leitsätze:
Pedelecs, bei denen der Motor ausschließlich unterstützend arbeitet und bei denen die maximale Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist, sind verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen.
Wer an einem auf dem Seitenstreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer vorbeifährt, überholt nicht im Sinne des § 5 StVO.
Ein außerhalb des Anwendungsbereichs des § 5 StVO begonnener Überholvorgang wird nicht zu einem Überholen im Sinne des § 5 StVO, wenn der langsamere Verkehrsteilnehmer seine Fahrspur wechselt. Wechselt ein älterer Verkehrsteilnehmer aus plötzlicher Sorglosigkeit, die nichts mit seinem Alter und einer dadurch bedingten Unfähigkeit, auf Verkehrssituationen zu reagieren, zu tun hat, ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs vom Radweg auf die Fahrspur, verstößt ein PKW-Fahrer bei einer Kollision nicht gegen § 3 Abs. 2a StVO.
Die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs tritt angesichts des groben Mitverschuldens des Klägers vollständig zurück.
LG Düsseldorf, 01.06.2018 – 13 O 138/15
Unfall zwischen einem Pedelec-Fahrer und einen überholenden Motorrad
Volle Haftung des Pedelec-Fahrers, der nach links abbiegen will und sich vorher nicht vergewissert, ob von hinten ein schnelleres Kfz naht, das bereits den Überholvorgang eingeleitet hat. Das grobe Verschulden des Pedelec-Fahrers lässt eine Betriebsgefahr des Kfz zurücktreten.
Kein Mitverschulden beim Radfahren ohne Helm im Alltagsradverkehr (OLG Nürnberg, 20.08.2020, 13 U 1187/29).
2. Haushaltsführungsschaden
Einschränkungen bei der Haushaltsführung durch die Verletzung können ebenfalls einen Schaden darstellen. Bei der Ermittlung dieses Schadens sollten Sie sich auf jeden Fall durch einen Anwalt helfen lassen.
3. Erwerbsschaden/Verdienstausfall
Beim Erwerbsschaden sind unterschiedliche Zeitfenster bei der Schadensregulierung zu berücksichtigen.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber
- Zahlung Krankengeld durch die Krankenkasse
Die Differenz zum Krankengeld ist von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu ersetzen. - Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
4. Vermehrte Bedürfnisse
Was sind vermehrte Bedürfnisse?
Kann die Gesundheit nicht wieder voll hergestellt werden und kommt es zu dauerhaften Beeinträchtigungen, sind Aufwendungen zum Ausgleich dieser Nachteile zu ersetzen. Hierzu zählen z.B.:
- Hilfskräfte (Pflegepersonal)
- orthopädisches Schuhwerk
- laufende Ausgaben für eine bessere Verpflegung
- Kosten für eine Kur
- Umbaukosten für Pkw oder Wohnung
- Mehrkosten beim Pkw-Erwerb
- etc…
5. Schadensersatz
a) Sachschaden beim Fahrradunfall
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden und Ihnen dadurch Schäden und Ausgaben entstehen, haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer unfallbedingt entstandenen Kosten und Auslagen.
Erstattungsfähig sind z.B. :
Akku | Wird der Akku des E-Bikes/Pedelecs beschädigt, sind die Kosten für einen Ersatzakku zu ersetzen |
Brille | |
Kleidung | |
Fahrradhelm | Ein beschädigter Fahrradhelm ist mit dem Neupreis zu erstatten. Ein Unfallgeschädigter kann nicht darauf verwiesen werden, von einer ihm unbekannten Person einen gebrauchten Helm zu kaufen. |
Fahrtkosten | |
Fahrrad | Der Schaden am Fahrrad lässt sich entweder durch einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten ermitteln. Aufgrund der zunehmenden Anzahl an E-Bikes/Pedelecs bietet z.B. die Dekra mittlerweile auch Gutachten für Fahrradschäden an. |
Nutzungsausfall | Der Ersatz von Nutzungsausfall ist auch beim Fahrrad möglich, wenn es keine Alternative für die täglichen Wege zu (Arbeit / Einkauf / etc. ) gibt. Wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall haben, können Sie HIER lesen. |
Parkgebühren | Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Behandlungen haben oftmals zur Folge, dass zusätzliche Kosten fürs parken entstehen. Bitte bewahren Sie sämtliche Belege auf, diese sind bei der Versicherung einzureichen, um eine Kosten Erstattung zu erlangen. |
Zuzahlungen | Zuzahlungen, die Sie wegen des Unfalls z.B. in der Apotheke oder bei einer Physiotherapie leisten müssen, sind Ihnen zu erstatten. Hierunter fallen Zuzahlungen bei: Apotheke Physiotherapie Rettungseinsatz Damit die Kosten, für Zuzahlungen in der Apotheke erstattet werden, zu bekommen, sollten Sie grundsätzlich die Belege aufheben und bei der Versicherung einreichen. Gerade bei einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung über mehrere Wochen/Monate/Jahre können Kosten in der Apotheke anfallen, die sich über die Zeit auf eine enorme Summe summieren. |
Wichtig ist immer, die Ausgaben belegen können.
b) Schadenshöhe am Fahrrad ermitteln
Fahrradschaden Kostenvoranschlag
Einen Kostenvoranschlag können Sie von Ihrem örtlichen Fahrradhändler erstellen lassen. Die Kosten für die Erstellung eine Kostenvoranschlages sind von der Versicherung des Unfallverursachers zu ersetzen.
Gutachten für Fahrradschaden
Der Schaden am Fahrrad lässt sich entweder durch einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten ermitteln. Aufgrund der zunehmenden Anzahl an E-Bikes/Pedelecs bietet z.B. die Dekra mittlerweile auch Gutachten für Fahrradschäden an.
Das AG Ansbach (Urteil vom 03.11.2021, 1 C 571/21) hat entschieden: Die Versicherung muss ein Gutachten für ein beschädigtes E-Bike erstatten.
Fahrradunfall: Anwalt einschalten
Bei jedem fremdverursachten Unfall steht Ihnen auf Kosten des Unfallverursachers bzw. seiner Versicherung die Unterstützung durch einen Anwalt zu.
Da es gerade im Zusammenhang mit einer Verletzung schnell sehr komplex werden kann, sollten Sie nicht zögern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Wenn Sie einen Anruf wünschen, um erst einmal ein völlig unverbindliches Gespräch zu führen, schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten, ich rufe Sie gerne an.
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