Das Bayerische Oberste Landesgericht hält es für unzulässig, ein Handy während der Autofahrt auf dem Oberschenkel abzulegen und die Wahlwiederholung zu drücken.
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Unfall - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Autokauf - Bußgelbescheid
Das Bayerische Oberste Landesgericht hält es für unzulässig, ein Handy während der Autofahrt auf dem Oberschenkel abzulegen und die Wahlwiederholung zu drücken.
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