Was ist Nutzungsausfall?
Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn Sie Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr nutzen könne. Das gilt, wenn Sie Ihr Auto in die Werkstatt zur Reparatur geben. Das gilt aber auch, wenn ein Totalschaden eingetreten ist und Sie ein anderes Auto kaufen müssen.
Wie lange steht mir Nutzungsausfall zu?
Nutzungsausfall erhalten Sie für
- jeden Reparaturtag,
- für die Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten,
- für den Tag der Begutachtung,
- für die Zeit, bis Sie das Gutachten haben.
Die Reparaturdauer wird vom Gutachter vorgegeben. Beim Totalschaden haben Sie normalerweise 14 Tage Zeit, für Ersatz zu sorgen.
Kommt es bei der Reparatur zu Verzögerungen, steht Ihnen auch länger Nutzungsausfall zu.
Sie sollten dann aber – wenn sich die Reparatur wesentlich verzögert – bei Ihrer Werkstatt nachhaken. Fragen Sie nach, was der Grund für die Verzögerungen ist. Klären Sie auch Möglichkeiten ab, ob Reparatur beschleunigt werden kann. In Extremfällen kann sogar ein Werkstattwechsel in Betracht kommen.
Anspruch auf Nutzungsausfall haben Sie auch dann,
- wenn sich die Reparatur verzögert, weil Teile nicht geliefert werden können,
- oder Feiertage in die Reparaturzeit fallen.
Müssen Sie einige Tage auf das Gutachten warten, haben Sie selbst bei einem offensichtlichen Totalschaden Anspruch auf Nutzungsausfall für die „Wartezeit„.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, der im Rahmen der Opfergrenze repariert werden kann, dürfen Sie sich zwei bis drei Tage Zeit zum Überlegen nehmen, ob Sie die Reparatur beauftragen wollen. Stehen im Gutachten 5 Tage Reparaturdauer, können so leicht 8 bis 9 Tage Nutzungsausfall entstehen.
Müssen sich nach einem Ersatzwagen umsehen, wird in der Regel eine Wiederbeschaffungsdauer von 12 – 14 Tagen angenommen.
Wie hoch ist der Nutzungsausfall?
Für die Höhe des täglichen Nutzungsausfalls gibt es Pauschalbeträge. Die sind in Tabellen festgehalten. Die Höhe der Tagespauschale ist unter anderem abhängig von der Fahrzeugklasse. Kraftfahrzeuge werden in unterschiedliche Fahrzeugklassen kategorisiert. Je teurer das Fahrzeug und die Ausstattung ist, desto höher ist die Nutzungsausfallpauschale. Die Werte beginnen bei 23,00 € pro Tag und gehen bis 175,00 €.
Auch Hubraum und das Fahrzeugalter sind Bewertungskriterien. Bei Fahrzeugen die älter als 5 Jahre sind, wird um eine Klasse herabgestuft. Ist der Wagen älter als 10 Jahre, wird nochmals eine Klasse herabgestuft.
Wann haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall
Sie müssen die Möglichkeit zur Nutzung haben und einen Nutzungswillen. Die Möglichkeit zur Nutzung scheidet zum Beispiel dann aus, wenn Sie während der Reparatur im Urlaub sind und keine andere Person das Auto braucht. Eine fehlender Nutzungswille ist z.B. dann anzunehmen, wenn Sie im Sommer nur Rad fahren und Ihr Auto eigentlich nur in der Garage steht.
Sollte Ihnen aber z.B. unfallbedingt Ihr Motorrad ausfallen und Ihr Auto wird nicht genutzt, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Sie können in dem Fall Ihr Auto nutzen.
Legen Sie die Suche nach einem Ersatzfahrzeug erst einmal auf Eis und rechnen den Schadensersatz nach Gutachten ab, verweigert Ihnen die Versicherung meist den Ersatz von Nutzungsausfall. Die Versicherung will den Nachweis, dass Sie einen Ersatzwagen gekauft haben. Hier wird immer das selbe Argument angebracht, dass ohne Ersatzkauf der Nutzungswille nicht gegeben sei. Deshalb wird der kein Anspruch auf Nutzungsausfall verneint. Ein Nutzungswille sei erst dann bewiesen, wenn Sie ein Ersatzfahrzeug kaufen.
Das ist Unsinn! Lassen Sie sich auf diese Sparargumente der Versicherung nicht ein. Den Nutzungswillen weisen Sie nicht erst durch einen Neukauf nach. Der ist schon dadurch bewiesen, dass Sie vor dem Unfall ein Fahrzeug hatten. Denn ohne den Willen einer Fahrzeugnutzung hätten Sie vor dem Unfall auch kein Auto gehabt.
Auch wenn Sie keinen Ersatz kaufen, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Das gilt selbst dann, wenn Sie erst einige Wochen später ein anderes Auto kaufen.
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