Kann ich den kompletten Kaufpreise zurückverlangen?
Den vollständigen Kaufpreis können Sie nicht zurückverlangen. Aber, Sie können mit Hilfe des Artikels Ihren Rückzahlungsanspruch berechnen.
Sobald Sie einige Kilometer gefahren sind, müssen Sie sich die Nutzung gegenrechnen lassen. Um die Höhe des Nutzungsvorteils zu berechnen brauchen Sie 3 Zahlen:
1. Kaufpreis
2. Voraussichtliche Gesamtlaufleistung
3. gefahrene Kilometer
Mittlerweile (Stand 09/2021) geht die Rechtsprechung bei den Fahrzeugen (Diesel) von einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus BGH Urteil vom 27.4.2021 – VI ZR 812/20. Um den Nutzungsvorteil in Euro zu berechnen, nehmen Sie diese – vom BGH verwendete – Berechnungsformel:
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