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Wie Sie den Restwert vom Auto richtig durchsetzen

Hannelore Louis_pixelio.de

Der Restwert des Autos ist ebenfalls eine beliebte Stellschraube, an der die Versicherungen gerne drehen, um bei der Schadensregulierung Geld zu sparen.


Damit Sie bei der Schadensregulierung wissen, worauf Sie achten sollten und welche Ausreden der Versicherungen Sie nicht akzeptieren sollten, habe ich Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Beauftragen Sie einen eigenen Gutachter

Damit Sie überhaupt wissen, wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall ist, benötigen Sie ein Gutachten. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, denn der macht keine Angaben zur Höhe Restwertes. Der Kostenvoranschlag kalkuliert lediglich die möglichen Reparaturkosten.
Sie brauchen auf jeden Fall einen Sachverständigen, der Ihnen ein Unfallgutachten erstellt.


Der Gutachter holt im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens Restwertangebote von Anbietern aus dem Umkreis ein. Im Gutachten müssen wenigstens 3 Anbieter genannt sein.


Greifen Sie vor allem auf einen eigenen Gutachter zurück.

Denn lassen Sie das Fahrzeug von einem Gutachter schätzen den die Versicherung beauftragt hat, ist davon auszugehen, dass das Restwertangebot

a) nicht vom örtlich relevanten Markt kommt,

b) der Restwert wesentlich höher ist, als bei einem selbst beauftragten Gutachter.

Das kann Ihnen relativ egal sein, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich verkaufen wollen.
Haben Sie aber vor, Ihr Auto zu behalten, weil es noch gefahren werden kann, verlieren Sie unter Umständen einige hundert Euro, wenn Sie die Schätzung dem Gutachter der Versicherung überlassen.

Restwert laut Gutachten von der Versicherung fordern

Sobald Sie das Gutachten erhalten haben, reichen Sie es bei der Versicherung ein und fordern die Versicherung auf, die Beträge zu regulieren, die im Gutachten genannt sind. Wollen oder müssen Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie dies auf der Basis des Restwerts im Gutachten machen. Sie müssen nicht abwarten, bis die Versicherung sich bei Ihnen gemeldet hat.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihr Auto an den Händler verkaufen, der das höchste Restwertangebot gemacht hat. Die Versicherung muss nur auf Basis dieses Angebots regulieren. Wenn Sie weniger für Ihr Auto bekommen als im Gutachten steht, muss die Versicherung Ihnen diese Differenz nicht erstatten. Auf dem Schaden bleiben Sie dann sitzen.
Können Sie dagegen einen besseren Preis rausholen, müssen Sie das der Versicherung nicht mitteilen.


Benötigen Sie meine Unterstützung? Rufen Sie mich gerne an 091195699944
oder schicken mir eine Nachricht.


Ist das Angebot der Versicherung verbindlich

Sie werden damit rechnen müssen, dass die Versicherung ein anderes Restwertangebot eingeholt und Ihnen entweder in einem separaten Schreiben oder mit der ersten Abrechnung schicken wird.
Dabei kommt es zu den abenteuerlichsten Angeboten, die in der Regel nie vom örtlich relevanten Markt stammen, teilweise sogar aus dem europäischen Ausland kommen und über Restwertbörsen eingeholt wurden, zu denen Sie selbst niemals Zugang hätten.
Dieses Angebot sollten Sie auf jeden Fall dann beachten, wenn Sie Ihr Auto noch haben.
Sie wollen Ihr Auto verkaufen, haben es aber noch, wenn das Restwertangebot der Versicherung eingeht. In einem solchen Fall vertritt auch der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 01.06.2016, VI ZR 316/09) die Auffassung, dass Sie verpflichtet sind, das Angebot der Versicherung aus der Restwertbörse anzunehmen.

Ich will mein Fahrzeug verkaufen, muss ich auf ein Restwertangebot der Versicherung warten?

Wenn Sie nach Erhalt des Gutachtens Ihr Auto zum Restwert verkauft wollen, den der Gutachter kalkuliert hat, müssen Sie nicht erst eine Antwort bzw. ein Angebot der Versicherung abwarten.


Sollte die Versicherung dann behaupten, Sie hätten darauf warten müssen, bis Ihnen ein Restwertangebot vorgelegt wurde, ist das gelogen. Zwar gab es zu diesem Thema einmal eine Ausreißerentscheidung des OLG Köln vom 16.07.2012, 13 U 80/12 , die völlig konträr zur BGH-Meinung und der restlichen Rechtsprechung in Deutschland verlief. Mittlerweile haben aber auch die Kölner Richter auf den richtigen Weg zurück gefunden und diese Rechtsprechung revidiert (LG Köln, Urteil vom 08.10.2014, 13 S 31/14).

Es ist allein Ihre Entscheidung, wann Sie den PKW verkaufen. Die Versicherung darf Ihnen keine eine Vorschriften machen, wann, an wen und zu welchem Preis Sie Ihr Auto verkaufen. Diese Meinung wird vom Bundesgerichtshof schon seit Jahrzehnten vertreten (BGH NJW 1993, 1849).
Wird dann weiterhin auf dem Restwertangebot beharrt und die Versicherung weigert sich, den Restwert Ihres Gutachters abzurechnen, sollten Sie dies unter keinen Umständen akzeptieren und zur Not auch Klage einreichen.

Zusammenfassung

  • beauftragen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl
  • wenn Sie das Gutachten haben, können Sie Ihr Auto zum Restwert im Gutachten verkaufen
  • liegt schon ein höheres Angebot der Versicherung vor, nehmen Sie er an, auch wenn es nicht vom örtlichen Markt stammt,
  • wenn Sie Ihr Auto behalten, muss die Versicherung bei der Abrechnung den Restwert aus Ihrem Gutachten zugrunde legen.

20 Kommentare

  1. Axel

    Hi,
    wie sieht es denn aus wenn das Fahrzeug in der Restwertbörse nicht verkauft werden kann? Muss die Versicherung dann den Restwert ersetzen?

    • RAin Helzel

      Mich irritiert die Frage. Die Bieter in der Restwertbörse geben ein Angebot ab. Wird dieses innerhalb der Frist angenommen, gilt der Verkauf als besiegelt.

      Wieso sollte das Auto in der RW-Börse nicht verkauft werden können?

  2. Niklas

    Was passiert, wenn man das Auto aus Gründen von Unsicherheit erst zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen möchte und die Restwertangebote nicht mehr bindend sind.
    Bekommt man die Differenz erstattet, wenn man dann nur zu einem tieferen Restwertangebot verkaufen kann?

    • RAin Helzel

      Nein, die Differenz wird dann normalerweise nicht erstattet. Man könnte es mit neuen Restwertangeboten versuchen.

  3. Tim

    Guten Abend,
    was passiert eigentlich, wenn der Käufer mit dem höchsten Gebot seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und das Auto nicht abholt und auch nicht bezahlt obwohl die Abholung beauftragt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    • RAin Helzel

      Lassen Sie sich von der Versicherung ein neues Angebot schicken, was dann auch für die Schadenabrechnung relevant ist. Wenn es zu einem geringeren Betrag kommt, ist der von der Versicherung auszugleichen.

  4. Paul

    Hallo, mein Auto hat ein Restwert von 850€ laut des Gutachters meiner Seite her.
    Die Gegnerische Versicherung hat durch eine Restwertbörse einen Restwert von 2100€ erzielt und ich würde mein Auto gerne behalten und reparieren. Kann ich irgendwas gegen diesen großen Preis unterschied tun?

    Beste Grüße

  5. Sabine

    Hallo an alle Leser!
    Wir haben an unserem Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden durch Verschulden des Unfallsgegners erlitten. Die gegnerische Versicherung hat einen Gutachter beauftragt, der dies festgestellt hat. Er hat unser Fahrzeug in verschiedene Restwertbörsen eingestellt. Beginn 14.4.22 bis 19.4.22. Angebotsfrist bis 16.5.22 für die Bieter.
    Jetzt das PROBLEM:
    Die Versicherung gibt an, wir hätten uns mit dem Höchstbietenden in Verbindung setzen müssen, um das Angebot anzunehmen. Dies geht aus dem uns in Kopie übersandten Gutachten nicht hervor, welches von der Versicherung beauftragt und auch an diese adressiert ist.
    Die Versicherung möchte nun uns gegenüber mit dem Höchstgebot abrechnen, wobei der Bieter nun nicht mehr bereit ist, weil die Angebotsfrist abgelaufen ist.
    WER musste den Bieter kontaktieren?
    Wir freuen uns auf fachkundige Antwort!
    Beste Grüße und bleibt unfallfrei!
    Sabine

    • RAin Helzel

      Es wäre Ihre Aufgabe gewesen, sich mit dem Bieter in Verbindung zu setzen. Normalerweise steht das auch in einem der ersten Schreiben der Versicherung drin und es werden Ihnen die Kontaktdaten mitgeschickt.

  6. Marc Rose / Reitstall Stemmer

    Was ist denn, wenn mir jemand mehr für das Fahrzeug bietet, als von der Versicherung in der Restwertbörse ermittelt?

    • RAin Helzel

      Zuschlagen und nicht weitersagen

  7. Rainer Vogelpohl

    Guten Morgen,

    wir haben über die Restwertbörse das höchste Kaufangebot angemonnen. Das Kaufangebot wurde für ein Fzg. mit NICHT AUSGELÖSTEN AIRBAGS erstellt. Beim Fzg. sind die AIRBAGS AUSGELÖST. Wie ist in so einem Fall vorzugehen?
    Wenn der Restwert des Fzges. auf ein falsches Angebot der Restwertbörse beruht, würde man ja sowohl seitens der Versicherung zu wenig Geld erhalten als auch über die Restwertbörse einen geringeren Preis erzielen, da in diesem Fall die Airgabs ausgelöst sind.
    Weiterhin wurden seitens Gutachter einige Details (Assistenzsysteme) falsch angegeben. Ist es üblich, dass für die Restwertermittlung die Ansprüche an den Sachverständigen abgetreten werden – wie in unserem Fall?
    Vielen Ddank im Voraus für eine schnelle Antwort und viele Grüße,
    Rainer

  8. Dieter Laumeyer

    Hallo,
    mein KFZ hat einen Teilkaskoschaden (Hagelschaden). Die Versicherung hat einen Gutachter
    beauftragt, den Schaden zu ermitteln.
    Dieser hat einen wirtschaftlichen Totalschaden errechnet.
    Den Restwert meines Autos hat er in einem Auktionshaus überregional eingeholt.
    Der Restwert ist meines erachtens nach viel zu hoch. Der Wert meines Fahrzeuges ist auf dem Regionalen Markt ohne Hagelschaden sehr viel niedriger.
    Die Kasko-Versicherung weigert sich den Restwert meines Fahrzeuges auf dem Regionalen Markt zu ermitteln.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter

  9. Maria

    Hallo! Nach einem Schaden setzt die Versicherung einen höheren Restwert an. Ich möchte nach Gutachten regulieren, die Versicherung hat mich dazu aufgefordert, den Kaufvertrag des verunfallten Autos einzureichen. Der erzielte Betrag ist aber etwas höher als der Restwert im Gutachten. Bin ich verpflichtet, den Veräußerungsnachweis einzureichen? Kann ich trotzdem auf den geringen Restwert laut Gutachten bestehen?

  10. Ann-Christin

    Hallo, wir haben einen Schaden durch Unfallgegner erlitten. Gutachten machen lassen, wollten gern fiktiv abrechnen und den Schaden selber regulieren. Nun sagt die Versicherung, sie haben unser Kfz in einer Restwertbörse angeboten. Das wollen wir ja aber gar nicht. Was haben wir denn jetzt für Möglichkeiten? Bleiben wir auf dem Schaden sitzen?

    • RAin Helzel

      Sie haben auf Kosten der gegnerischen Versicherung Anspruch auf Unterstützung durch eine Rechtsanwältin.

  11. Daniela Dippold

    Guten Tag,

    ich hatte eine Wildunfall und mein Auto ist jetzt ein Totalschaden. Der Gutachter, von der Versicherung beauftragt, war heute da und hst mir erklärt das mein Auto in die Restwertbörse gestellt wird und je nachdem was da geboten wird kriege ich weniger vom Wiederbeschaffungswert. Da ich mein Auto nicht verkaufen werde ist das für mich reiner Betrug. Kann ich da irgendwas machen?

  12. Yvonne Kochendörfer

    Mein VW Käfer Cabrio Oldtimer 46 jahre alt ist abgebrannt. Technischer Defekt. Wertgutachten 2 Jahre alt. Versicherung hat durch eigenen Gutachter Totalschaden angegeben. Restplatzbörse Angebot wurde mir unterbreitet und vom Wergutachtenbetrag abgezogen und Differenz bekomme ich. Ich will aber nicht an den Unbekannten mein Käfer verkaufen! Es ist mein Baby. Komm ich da irgendwie raus. Lg Yvonne

  13. Mert Müller

    Mein Auto hat einen Totalschaden erlitten. Der KFZ-Unfallgutachter hatte einen furchtbaren Bericht vorgelegt. Ich hoffe, die Versicherung zahlt.

  14. Hermann

    Muss ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, selber einen Käufer finden der das Auto zum Restwert kauft oder läuft das dann über den Gutachter der Angebote eingeholt hat? Hab ich dabei einen Verlust gegenüber eines technischen Totaschadens? Ich habe keine Ahnung und Angst das ich weniger raus bekomme als mein Auto gekostet hat. Wir sprechen hier von einem Kaufwert von rund 27tsd. €. Für mich viel Geld, das ich bezahlt habe und auch haben will wenn es mir zusteht.

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