Wenn Sie glauben, daß Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall alles erstattet wird, was Ihnen zusteht, dann muss ich Sie enttäuschen. Die Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, die mittlerweile – bedingt durch die derzeitige Zinspolitik des Herrn Draghi – nahezu kein Geld mehr verdienen.

Früher konnten die Verluste der Kfz-Sparte noch durch Einnahmen in anderen Versicherungssparten aufgefangen werden. Diese Zeiten sind erst einmal vorbei. Also muß das Geld dadurch verdient werden, daß bei der Schadensregulierung die Daumenschrauben angezogen werden und Geld eingespart wird. Dabei sind die Kürzungslügen der Versicherungen so geschickt, daß Sie am Ende auch noch glauben, Sie hätten unberechtigte Forderungen gestellt.


Mit diesem Artikel möchte ich Sie wieder auf den richtigen Weg führen und Ihnen Mut machen, für Ihre Ansprüche zu kämpfen.

Kürzungslüge Nr. 1 – Verbringungskosten

Schon in diesem Artikel ging es um die Verbringungskosten und die dauerhaften Kürzungen dieser Kosten durch einige Versicherungsunternehmen, vor allem die Huk Coburg und die Allianz Versicherung.Haben Sie eine Reparaturrechnung und ein Gutachten, in dem die Verbringungskosten aufgelistet sind, müssen Ihnen diese Kosten auch erstattet werden. Akzeptieren Sie es bitte nicht, wenn die Versicherung kürzt. Auch dann nicht, wenn es sich „nur“ um 50,00 € handelt.

Kürzungslüge Nr. 2 – Beilackierungskosten bzw. farbangleichende Beilackierung

Auch hier gilt wieder: Hält der Gutachter eine farbangleichende Beilackierung für erforderlich, sind die Kosten hierfür auch zu erstatten. Die Argumente der Versicherer, es müsse erst probiert werden, ob denn ein Farbangleich überhaupt erforderlich sei, sind sowas von falsch. Es gibt viele Faktoren, die Einflüsse auf die Farbe des Lacks haben (Umwelteinflüsse, die Art u. Weise wie lackiert wird, selbst die Verwendung verschiedener Lackierpistolen).

Kürzungslüge Nr. 3 – Sachverständigenkosten

Die Kosten des Gutachters sind eine DER Schadensposten, bei denen ebenfalls gerne der Rotstift angesetzt wird. Ganz vorne dabei ist wieder einmal die Huk Coburg, gerne aber auch die Allianz und die VHV. Bei den Gutachterkosten gibt es keine festen Gebührentabellen, was die ganz Angelegenheit nicht gerade vereinfacht. Die meisten Gutachter setzen wohl Ihre Kosten nach der Schadenshöhe an. Neben der Grundgebühr werden Fahrt-, Schreib- und Fotokosten berechnet. Die Gerichte nehmen gerne die aktuell geltende Fassung der BVSK-Honorarbefragung zur Hilfe, um festzustellen, ob die Rechnung des Gutachters in Ordnung ist.

Kürzungslüge Nr. 4 – Restwert

Bei der Restwertkürzung ist die LVM Versicherung ganz weit vorne. Die wollen es einfach nicht kapieren. Gebetsmühlenartig wird behauptet, daß der Restwert gilt, den die Versicherung ermittelt hat.Der Geschädigte hätten sein Auto angeblich nicht so schnell verkaufen dürfen sondern abwarten müssen, bis die Versicherung einen höheren Restwert anbietet. Auch das stimmt nicht. Sie allein entscheiden, wann Sie Ihr Auto verkaufen, nicht die Versicherung.Ist das Auto schon verkauft, zählt allein der höchste Restwert aus dem Gutachten. Will die Versicherung das nicht akzeptieren, klagen Sie Ihr Recht ein.

Kürzungslüge Nr. 5 – Mietwagenkosten

Auf Anhieb fällt mir keine Versicherung ein, die bei den Mietwagenkosten nicht kürzt. Am ehesten wird die vollständige Summe vielleicht noch von der Versicherungskammer Bayern erstattet. Alle anderen kürzen, was das Zeug hält. Was die Rechtsprechung angeht, herrscht deutschlandweit ein Flickenteppich, da gibt es keine klare Linie. Im Raum Nürnberg sind sich die Richter einig, daß anhand des Schwacke – Mietpreisspiegels geschätzt und pauschal um 17 % gekürzt wird, um die hohen Preise dieser Liste zu relativieren. Was in Nürnberg, Erlangen und Fürth nicht gilt, ist die Fraunhofer Tabelle – die Abrechungsgrundlage der Versicherungen.  Im nächsten Beitrag geht es um die Kürzungen bei

  • Wertminderung
  • Unfallbedingte Reinigungskosten
  • Kosten für Probefahrt nach der Reparatur
  • Kosten für Reparaturbestätigung
  • Kostenvoranschlag ist kostenfrei
  • Abschleppkosten