Alle relevanten Themen zum E-Scooter kurz und in alphabetischer Reihenfolge zusammengefasst mit Links zu den wichtigsten Gesetzen und Urteilen.

Schauen Sie regelmäßig vorbei. Der Beitrag wird fortlaufend ergänzt.

A
AlkoholBei einem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei einem Autofahrer.
Bis 1,09 Promille fallen in den Bereich der Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeldern belegt. Zusätzlich werden 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen und 1 Monat Fahrverbot verhängt.

Dies gilt, solange keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen auftreten.

Ab 1,1 Promille aufwärts bewegt man sich bereits im Bereich einer Straftat und muss mit einer Verurteilung nach § 316 StGB rechnen. Ab 1,6 Promille droht zusätzlich eine MPU.
AlterEinen E-Scooter darf ab 14 Jahren gefahren. Eine besondere Genehmigung ist hierfür nicht notwendig.
AbstinenznachweisAb einer BAK von 1,6 Promille droht eine MPU. Zum bestehen der MPU ist der Nachweis von Alkoholabstinenz erforderlich.

B
BAKBis 1,09 Promille = Ordnungswidrigkeit
ab 1,1 Promille = Trunkenheit im Verkehr
BußgeldbescheidEin Bußgeldbescheid wird bei einer Ordnungswidrigkeit erlassen. Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

D
DrogenEs gelten die Vorschriften wie beim Auto. Wer unter Drogeneinfluss fährt, muss mit einem Bußgeldverfahren oder Strafverfahren rechnen.
Dauer der EntziehungCa. 7 – 12 Monate

E
eKFVElektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV
Entziehung FahrerlaubnisNach einer Alkohol- oder Drogenfahrt kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
EinspruchsfristGegen einen Bußgelbescheid oder Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt jeweils 14 Tage ab Zustellung.

F
FahrverbotFahrverbote für Kraftfahrzeuge (z.B. wegen eines Blitzers) gelten auch für den E-Scooter.
FahrradwegWer ein Elektrokleinstfahrzeug auf Radverkehrsflächen führt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.

Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.

Quelle: Radverkehr Bayern
FristenEs gibt Einspruchsfristen, Sperrfristen, Fahrverbotsfristen
FAER

G
GehwegGehwege dürfen nicht befahren werden.
GeschwindigkeitDie max. zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
GeldstrafeDie Geldstrafe liegt ca. bei einem Monatsnettogehalt.
Geldbuße

H
HaftpflichtversicherungFür die Zulassung des E-Scooters im Straßenverkehr benötigen Sie eine gültige Versicherungsplakette.
Handynutzung
Hintereinanderfahren
Handzeichen

N
Nachschulung

O
Ordnungswidrigkeiten

P
Punkte
Probezeit
PersonenzahlE-Scooter dürfen nur von 1 Person gefahren werden.
Parken (§ 11 Abs. 5)

R
RechtsschutzversicherungIch habe eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht.

Übernimmt die Versicherung die Verfahrens-und Rechtsanwaltskosten auch bei einem Verstoß mit dem E-Scooter?
Nicht unbedingt. Wenn die Rechtsschutzversicherung nur für spezielle Fahrzeuge abgeschlossen ist, kann es sein, dass ein Verstoß mit einem E-Scooter nicht abgedeckt ist.
RechtsgrundlageVerordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
Rechtsprechungvgl. Urteile
RechtsfahrgebotMit Elektrokleinstfahrzeugen darf von dem Gebot, auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen möglichst weit rechts zu fahren, nicht abgewichen werden.

S
Sperrfrist
Die Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis liegt in der Regel bei 7 – 12 Monaten.
StrafbefehlAb einer BAK von 1,1 Promille wird ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) erlassen.
StVOStraßenverkehrsordnung

T
TagessätzeDie Anzahl der Tagessätze ist abhängig von der Höhe der Blutalkoholkonzentration. Sie liegt zwischen 25 – 40 Tagessätzen.

In Bayern liegen die Tagessätze meist zwischen 30 – 40.

U
Urteilehttps://www.mindmeister.com/map/2109398480?t=LsbsMcdLux

Urteile zu Alkoholfahrten

V
Voreintragung FAEREinträge in Flensburg können sich negativ auf die Strafe auswirken. Wer schon einmal betrunken im Straßenverkehr aufgefallen ist, hat mit einer deutlichen Verschärfung zu rechnen.

W
Wiedererteilung der FahrerlaubnisDie Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kommt erst nach Ablauf der Sperrfrist (s.o.) in Frage.
Wo darf gefahren werden?§ 10 regelt die zulässigen Verkehrsflächen

Z
ZulassungOhne Zulassung darf ein Elektroroller im Straßenverkehr nicht benutzt werden (§ 2 eKFV).