Im Leasingvertrag ist doch alles geregelt!?
Fehlanzeige – Leasingverträge regeln viel, aber nicht immer alles.
Enthält der Leasingvertrag keine Regelung, wer welche Kosten bei der Fahrzeugübernahme bzw. der Fahrzeugrückgabe übernimmt, sollte der eine oder andere Punkt separat vereinbart werden.
Klare Regelungen können später das Streitpotenzial erheblich mindern.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass nicht klar ist, wer die Kosten für die Überführung oder Zulassung zu tragen hat. Fehlt eine klare Vereinbarung über die Höhe der Kosten, dann sind das die üblichen Kosten. Doch an dem Begriff der Üblichkeit können sich die Geister scheiden.
Bei der Fahrzeugrückgabe stellt sich heraus, dass nicht vereinbart war, was zurückzugeben ist und wer zahlt, wenn z.B. ein Zweitschlüssel angefertigt werden muss, oder wenn das Serviceheft fehlt.
Kosten die bei Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden anfallen
Für das Autohaus bietet es sich an, mit dem Kunden klar zu vereinbaren, dass der Leasingnehmer:
– die Kosten der Überführung und,
– die Zulassungskosten trägt.
Die Fälligkeit der Zahlung sollte ebenfalls vereinbart werden.
Kosten die bei Fahrzeugrückgabe anfallen
Übliche Kosten, die bei der Fahrzeugrückgabe anfallen sind:
– die Kosten für den Gutachter,
– die HU-/AU-Kosten
Eine klare Vereinbarung, dass der Leasingnehmer die Kosten für fehlendes Zubehör wie
– Serviceheft (sofern es noch eins gibt),
– Zweitschlüssel,
– etc.
übernimmt, bietet sich ebenfalls an.
Hallo, ich möchte gerne mein Leasingfahrzeug nach Ablauf der Frist übernehmen. Jetzt verlangt der Händler eine Bearbeitungspauschale von 250€. zzgl. natürlich des Übernahmepreises. Aus meiner Sicht muß der Händler doch nur den Brief an mich schicken. Ummeldung usw. mache ja ich. Gibt es einen Standardsatz für eine Pauschale? Mir erscheinen die 250€ sehr sehr hoch. Mun eine Brief auszuhändigen.