Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust

Will das Gericht von der Verlängerung des Regelfahrverbotes absehen, weil damit eine unbillige Härte wegen eines drohenden Verlustes des Arbeitsplatzes zu sehen wäre, müssen entsprechende Tatsachen in den Urteilsgründen genannt werden.

Das OLG muß die Annahme der unbilligen Härte rechtlich prüfen Können (OLG Hamm, 03.03. 2022, 5 RBs 48/22).
Das Amtsgericht muss außerdem überprüfen, ob nicht eine Reduzierung des Regelfahrverbotes ausreicht, um eine Existenzgefährdung abzuwenden.

Absehen vom Regelfahrverbot

Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur dann abgesehen werden, wenn besondere Umstände vorliegen, weshalb der an sich schwere Verstoß als weniger schwerwiegend anzusehen ist als im Regelfall oder, wenn nach der Tat die Eignung günstig beeinflussende Umstände eingetreten sind (KG Berlin vom 10.12.2021,
161 Ss 113/21
).

Einsichtsrecht

Nach einer Geschwindigkeitsmessung hat der Betroffene das Recht auf Einsicht in die Lebensakte beziehungsweise in die Wartungsnachweise von Messgeräten und deren Gebrauchsanweisungen, OLG Celle 22.2.22,2 Ss (OWi) 264/21.

Fahrereigenschaft

Ist der Betroffene anhand eines bei der Geschwindigkeitsmessung gefertigten Lichtbilder ist eindeutig identifizierbar, hängt die Pflicht des Gerichts, einen Entlastungszeugen zu laden von den Umständen des Einzelfalls ab.

Identifiziert es Gerichte den Betroffenen anhand eines Bildes müssen die Urteils Gründe vom Tat Richter so gefasst sein, dass es dem rechts Beschwerde Gericht möglich ist, zu prüfen, ob das Foto für die Identifizierung des Betroffenen geeignet ist, KG Berlin 22. 12. 2021,3 WS (B) 309/21.

Nachfahren

Wird die Geschwindigkeit durch Nachfahren mit einem ungeeichten Tacho ermittelt, kann eine Kompensation des zu geringen Abstandes durch
eine die Mindestanforderungen weit übertreffende Länge der Messstrecke und einen großzügigeren Toleranzabzug vorgenommen wird, KG 26.1. 22,3 WS (B) 1/22.

Notwendige Auslagen des Betroffenen

Stellt die Behörde das Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen ein, weil zwischenzeitlich Verjährung eingetreten ist, sind die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse auf zu erlegen, LG Saarbrücken, 8.02.2022, 8 Qs 3/22.

Vorsatz

Dass dem Betroffenen der Umfang einer Geschwindigkeitsüberschreitung möglicherweise nicht genau bekannt ist, lässt den Vorwurf von Vorsatz nicht automatisch entfallen. Wenn der Betroffene weiß, dass er schneller gefahren ist als erlaubt, genügt dies für die Annahme von Vorsatz, OLG Hamm 7.02.2022, 5 RBs 12/22.