Aktuell kürzen viele Versicherungen die Verbringungskosten bei einer Reparaturrechnung und zahlen nur einen Teil von dem, was in der Rechnung steht.
Was sind Verbringungskosten eigentlich?
Muss Ihr Auto im Zuge der Reparatur auch neu lackiert werden, macht das in den meisten Fällen Ihre Reparaturwerkstatt nicht selbst. Viele Werkstätten haben keine eigene Lackiererei und beauftragen dann eine Lackiererei mit den Lackierarbeiten. D.h. das Auto wird im Zuge der Reparatur in die Lackiererei gebracht, damit dort die reparierten Stellen wieder lackiert werden können. Hierfür fallen die Verbringungskosten an, also die Kosten für die Verbringung Ihres Autos in die Lackiererei.
Wer legt die Höhe der Verbringungskosten fest?
Wie hoch die Verbringungskosten sind, kalkuliert der Sachverständige, der für Sie das Gutachten erstellt hat. Neben den Arbeitskosten, den Kosten für die Ersatzteile, etc. sollte sich im Gutachten eine Angabe zu der Höhe der Verbringungskosten finden.
Diesen Betrag finden Sie anschließend in der Reparaturrechnung wieder.
Versicherung kürzt den Rechnungsbetrag
Was früher nur bei der fiktiven Abrechnung standard war, ist mittlerweile leider auch bei Reparaturen gegen Rechnung regelmäßig zu beobachten. Die Huk kürzt eigentlichen alles, was nicht in ihren Partnerbetrieben repariert wurde.
Bei den Verbringungskosten wird ein pauschaler Betrag von 80,00 € bezahlt. Eine Nachzahlung prüft die Huk dann gerne, wenn Sie die Fremdlackierrechnung vorlegen und damit den Anfall der Verbringungskosten nachweisen.
Die Arbeit können Sie sich sparen.
- Selbst wenn Sie die Rechnung der Lackiererei vorlegen, bekommen Sie das Geld für die restlichen Verbringungskosten – jedenfalls von der Huk – nicht.
- Geht die Versicherung es nichts an, was Sie bei der Lackierei bezahlt haben. Ihre interne Kalkulation bzw. die Ihrer Werkstatt ist einzig und allein Sache der Werkstatt. Die Versicherung hat keinen Anspruch auf Vorlage dieser Rechnung.
Allein das Gutachten ist maßgeblich. Wenn das Gutachten korrekt ist und von der Versicherung ohne Beanstandung akzeptiert wurde, sich die Reparaturrechnung am Gutachten orientiert, ist diese auch ohne jede Kürzung zu erstatten.
Bei manchen Versicherungen helfen nochmalige Nachforderungen, bei der HUK beißen Sie in der Regel auf Granit – Anweisung von den obersten Bossen in Coburg.
Darf die Versicherungen einfach kürzen?
Ganz klar: Nein, sie darf nicht. Sie macht es aber trotzdem. Bei der Masse an Kfz-Unfällen, die die Versicherungen im Jahr regulieren, lohnt sich jede noch so kleine Kürzung. Wenn Sie eine Reparaturrechnung über mehrere Tausend Euro erhalten und davon dann 60,00 € oder 70,00 € nicht erstattet werden, ist es Ihnen vielleicht zu mühsam, sich dagegen zu wehren. Das wissen die Versicherungen auch, und deshalb probieren sie erst einmal, ob sie mit ihrer Kürzungstaktik Erfolg haben.
Für die Versicherungen lohnen sich die Kleinbeträge.
Wenn Sie gerade mit dem Gedanken spielen, die Abrechnung der Versicherung so hinzunehmen, tun Sie sich und anderen Unfallgeschädigten und vor allen den Reparaturbetrieben unterm Strich keinen Gefallen. Die Versicherungen werden dann nicht aufhören, weiter zu kürzen und auf Ihre Kosten zu sparen. Beim nächsten Unfall werden Sie dann wieder eine solche Kürzung hinnehmen müssen.
Gerade für Werkstätten geht es hier mit der Zeit um richtig viel Geld. Die Kürzungen der Versicherungen fangen nämlich genau da an, wo die Gewinnmargen der Reparaturbetriebe beginnen.
Was Sie dagegen tun können?
Lassen Sie sich nicht auf eine Schadensregulierung in Eigenregie ein, sondern nehmen gleich die Hilfe eines Anwalts in Anspruch. Der kann zwar nicht verhindern, dass die Versicherung es auch erst einmal versucht, die Reparaturrechnung zu kürzen.Bei mancher Versicherung hilft bereits ein Anruf und die passenden Argumente, um den Rest durchzusetzen. Manche Versicherungen – wie die Huk Coburg zum Beispiel – sind aber stur und zahlen erst, wenn sie die Klage auf den Tisch bekommen. Aber dann zahlen sie meistens auch.
Akzeptieren Sie diese Kürzungen nicht – schließlich ist es Ihr Geld, auf das Sie am Ende verzichten. Warum sollten Sie das tun?
Hat die Versicherung bei Ihnen gekürzt? Sie sind bereit einen Schritt weiter zu gehen?
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Betreff: Klage Verbringungskosten, Ihr Name und Adresse
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