Wann muss die Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall den Schaden bezahlen?

Die Frage, wie lange die Versicherung Zeit hat, bis sie zahlen muss, stellt sich jeder, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten ist.

4-6 Wochen sollten der Versicherung schon eingeräumt werden, sagt das OLG Dresden in seiner Entscheidung vom 26.10.2020, 4 W 640/20.

Das OLG Dresden hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem der Geschädigte Klage eingereicht hatte, ohne der Versicherung ausreichend Gelegenheit für die Schadensregulierung zu geben. In diesem Fall hat das Gericht die Klageerhebung als verfrüht angesehen und entschieden, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen muss.

Setzen Sie eine angemessene Regulierungsfrist.

Das OLG ist der Meinung, dass man nicht verfrüht Klage erheben darf und sieht die verfrühte Klageerhebung durchaus bei Unterschreitung einer Regulierungsdauer von 4 bis 6 Wochen. In Einzelfällen kann auch eine längere Regulierungsfrist angemessen sein. Das hängt jeweils von den Umständen des einzelnen Falls ab.


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Um das Risiko der verfrühten Klage zu vermeiden, sollten Sie der Versicherung eine angemessene Regulierungsfrist von 4-6 Wochen einräumen, bevor Sie über eine Klage nachdenken.


Im ersten Schritt schicken Sie der Versicherung eine Schadenaufstellung und fügen sämtliche Nachweise bei, die Ihre Forderungen belegen.

In diesem Schreiben setzen Sie der Versicherung eine angemessene Frist von 4 – 6 Wochen und nennen ein konkretes Datum, bis wann Sie die Zahlung von der Versicherung erwarten. Anhand dieses Schreibens muss für die Versicherung klar und deutlich erkennbar sein, was Sie von ihr verlangen und bis wann Sie die die Zahlung erwarten.

OLG Frankfurt am Main: 4 Wochen Regulierungsfrist sind ausreichend

Das OLG Frankfurt hat am 6. Februar 2018 entschieden, dass es eine Regulierungsfrist von maximal 4 Wochen für ausreichend hält. Die Frankfurter Richter haben darauf verwiesen, dass es unter Berücksichtigung der heutigen digitalen Kommunikationsmöglichkeiten ausreichend ist, wenn man der Versicherung 4 Wochen Zeit gibt, um einen Unfallschaden zu regulieren.
Die Richter in Dresden sehen das anders. Sie sind der Auffassung, dass es nicht nur auf die digitalen Kommunikationsmöglichkeiten ankommt, sondern auch andere Aspekte bei der Regulierung eine Rolle spielen, weshalb durchaus auch mehr als 4 Wochen in Betracht kommen können.

Die Versicherung muss sich mit der Regulierung in Verzug befinden.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Versicherung sich mit der Regulierung in Verzug befindet.
Wann Verzug eintritt hängt davon ab, dass die Versicherung alle erforderlichen Unterlagen erhalten hat, um problemlos regulieren zu können. Das heißt, die Versicherung muss wissen, was genau Sie von ihr wollen.


Zahlt die Versicherung nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist, müssen Sie die Versicherung noch einmal anmahnen, damit Verzug eintritt.
Wenn dann auch noch die Regulierungsfrist von 4-6 Wochen abgelaufen, können Sie risikolos Klage erheben. Denn dann hat die Versicherung zur Klageerhebung Anlass gegeben.


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Versicherung hat zur Klage Erhebung Anlass gegeben.

Was die Richter unter diesem Anlass verstehen, erklären Sie in ihrer Entscheidung auch:
D. h. der Geschädigte muss den Eindruck haben, dass er ohne Prozess gegen die Versicherung nicht zu seinem Recht kommt.

Wann beginnt die Regulierungsfrist zu laufen?

Die Frist zur 4- bis 6-wöchigen Regulierung beginnt dann, wenn Sie der Versicherung ein spezifiziertes Anspruchsschreiben geschickt haben. Ein spezifiziertes Anspruchsschreiben

  • enthält eine Liste der geforderten Positionen,
  • einschließlich der geforderten Beträge, und
  • die dazugehörigen Belege (Kostenvoranschlag / Gutachten / Rechnungen / etc.).

Bei einfach gelagerten Fällen geht es natürlich auch andersrum. Da können sogar auch zwei Wochen ausreichend sein. Ein einfach gelagerter Fall liegt z.B. vor, wenn der Unfallverursacher der Versicherung sofort den Schaden gemeldet hat und es bezüglich der Schadenshöhe und des Unfallhergangs keine Zweifel für die Versicherung gibt, dass sie für den Schaden aufkommen muss.