Unfall - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Autokauf - Bußgelbescheid

Monat: Februar 2013

Entscheidung des Bayerischen VGH zum ordentlichen Wohnsitz

Der Bayerische VGH hat in einem Beschluss vom 22.02.2010 zum „Ordentlichen Wohnsitz“ Stellung genommen.

Die Entscheidung betrifft einen am 15.01.2009 ausgestellten Führerschein, weshalb für die Entscheidung die 2. Führerscheinrichtlinie maßgeblich ist. Dennoch lesenswert sind die Ausführungen zum „ordentlichen Wohnsitz“ und die Feststellung, dass es nicht erforderlich ist, dass der Führerscheininhaber vor Erteilung der Fahrerlaubnis bereits 185 Tage im Ausstellerstaat gemeldet war.
Ebenfalls nimmt der VGH dazu Stellung, was unter unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaates zu verstehen ist.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-18508?hl=true

Bundesverwaltungsgericht: Entscheidung zum Führerscheintourismus

Am 25.02.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht (3 C.15.09 und 3 C.16.09) entschieden, dass Inhabern eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht entzogen werden kann, davon in Deutschland Gebrauch zu machen, wenn zum Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung kein ordentlicher Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat bestand.


Den Klägern war das Recht aberkannt worden, von ihren polnischen Führerscheinen im Inland Gebrauch zu machen, obwohl ein polnischer Wohnsitz eingetragen war und nachdem sie die geforderte MPU verweigerten.

Weiterlesen