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Anwaltskosten bei der Unfallregulierung: Wer zahlt den Rechtsanwalt?

1. Die gute Nachricht vorweg: Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt

Nach einem Verkehrsunfall fragen sich viele Geschädigte, ob sie die Anwaltskosten selbst tragen müssen. Die Antwort lautet: Nein. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet, auch die Kosten für Ihren Rechtsanwalt zu übernehmen. Diese Kosten sind eine erstattungsfähige Schadensposition.

2. Warum ein Anwalt nach einem Unfall immer sinnvoll ist

Versicherungen sind wirtschaftlich denkende Unternehmen – und geschulte Schadenssachbearbeiter wissen genau, wo sich bei der Regulierung sparen lässt. Bei nahezu jedem Unfall werden Kürzungen vorgenommen: bei Gutachterkosten, Reparaturrechnungen, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder der Kostenpauschale.

Ein erfahrener Anwalt sichert Ihre Ansprüche, argumentiert juristisch fundiert und erkennt rechtswidrige Kürzungen sofort. Damit handeln Sie auf Augenhöhe mit der Versicherung – und bekommen, was Ihnen zusteht.

3. Auch bei Mitverschulden werden die Kosten anteilig erstattet

Selbst wenn Sie eine Teilschuld trifft, etwa bei einem Parkplatzunfall, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten anteilig nach der Haftungsquote erstatten. Ihr Anwalt informiert Sie vorab, ob und in welchem Umfang mit einer Kündigung Ihrer Ansprüche zu rechnen ist und stimmt das Vorgehen individuell mit Ihnen ab.

4. Kostenbeispiel: So berechnen sich die Anwaltsgebühren

Die Gebühren richten sich nach dem sog. Gegenstandswert, also dem Gesamtschaden. Beispiel:

  • Reparaturkosten: 3.500,00 €
  • Nutzungsausfall: 500,00 €
  • Sachverständigenkosten: 384,00 €
  • Kostenpauschale: 30,00 € = Gegenstandswert: 4.414,00 €

Danach berechnen sich die Anwaltsgebühren. Diese Summe wird Ihnen – bei voller Haftung der Gegenseite – vollständig ersetzt. Mit dem RVG-Rechner können Sie die Höhe selbst berechnen. Wenn Sie im ersten Feld bei Streitwert die Summe eingeben, erscheinen die außergerichtlichen Kosten.

5. Was passiert bei Kürzungen durch die Versicherung?

Kürzt die Versicherung den Schaden, verringert sich der sog. Regulierungswert. Damit sinkt auch der Anteil der erstattungsfähigen Anwaltskosten. Doch genau hier liegt der Vorteil: Ein Anwalt erkennt unberechtigte Kürzungen und setzt sich für die volle Erstattung ein.

Beispiel: Die Versicherung kürzt den Schaden um 500 €. Ohne Anwalt verlieren Sie diese Summe möglicherweise. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie diese Kürzung erfolgreich abwehren – bei minimalem Eigenanteil an den Kosten.

6. Auch Firmen, Leasingnehmer und Fuhrparks dürfen einen Anwalt beauftragen

Nicht nur Privatpersonen, auch Unternehmen, Autovermieter oder Fuhrparks können anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Gerade bei komplexen Schadenbildern, Leasingverhältnissen oder Flottenmanagement ist die Einschaltung eines Fachanwalts sinnvoll und rechtlich abgesichert.

7. Fazit: Recht haben und Recht bekommen – mit anwaltlicher Unterstützung

Die gegnerische Versicherung zahlt Ihren Anwalt, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Auch bei Mitverschulden ist eine anteilige Kostenübernahme möglich. Die Praxis zeigt: Wer sich professionell vertreten lässt, erhält am Ende mehr. Lassen Sie sich beraten – damit Sie nicht auf Kürzungen sitzen bleiben.

Wann zahlt Versicherung nach Autounfall


Nach einem Verkehrsunfall drängt die Zeit. Wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist, muss schnell eine Lösung her.

Die wichtigste Frage ist, wann zahlt die Versicherung?

 Das Interesse der Versicherung, das Geld noch ein wenig zurückzuhalten steht gegen die Interessen des Unfallgeschädigten auf eine schnelle Reparatur und der Werkstatt auf eine schnelle Bezahlung. Hatten Sie schon einmal einen Autounfall, dann kommt Ihnen diese Situation vielleicht bekannt vor: Das Auto fährt nicht mehr und muss ganz schnell repariert werden. Die Werkstatt will von Ihnen die Sicherheit, dass die Reparaturkosten übernommen werden, sonst gibt die Werkstatt das Auto nach der Reparatur nicht raus. Der Gutachter sagt, die Reparatur kostet mindestens 5.800,- €. So viel Geld haben Sie aber nicht. Was können Sie in einer solchen Situation machen, damit die Werkstatt trotzdem anfängt zu reparieren und dass Sie Ihr Auto gleich nach der Reparatur wieder bekommen? Wann zahlt die Versicherung? Müssen Sie sich das Geld leihen und die Reparaturkosten vorfinanzieren? Oder Zahlt die Versicherung vielleicht einen Vorschuss?  

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