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Neuerteilung nach Entzug

Ich habe vor über 10 Jahren meinen Führerschein abgegeben und möchte wissen,

  • Wann der Eintrag verjährt ist?
  • Kann ich den Führerschein einfach wieder so beantragen?
  • Was muss ich tun?
  • Kann die Führerscheinbehörde von mir noch eine MPU fordern?

Was war der Grund für den Führerscheinentzug?

Wenn Drogen oder Alkohol der Grund für den Entzug oder Verzicht der Fahrerlaubnis waren, muss erst geklärt werden, ob dieser Vorfall noch in Flensburg im Fahreignungsregister eingetragen ist.

Dazu forderst du dir kostenlos einen Auszug in Flensburg an.

Das geht ganz einfach, entweder per Post oder Online unter folgendem Link:
Auskunft aus dem Fahreignungsregister anfordern

Die Behörde braucht

  • deine persönlichen Angaben: Vor- und Nachname und Geburtsname
  • die aktuelle Wohnanschrift
  • deinen Geburtsort
  • eine Kopie des Personalausweises.

Die Auskunft bekommst du innerhalb von 1 bis 2 Wochen per Post zugeschickt.

Was ist wichtig?

Ist der Vorfall von damals noch eingetragen?

NEIN – dann kannst du bei deiner Führerscheinstelle Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

JA – was steht oben rechts bei Tilgungsfrist? Sobald dieses Datum erreicht ist, kannst den Antrag auf Wiedererteilung stellen. Bis dahin kann die Behörde noch eine MPU verlangen.

Da steht etwas von Überliegefrist, was hat das zu bedeuten?

Wenn der Eintrag noch nicht gelöscht, aber in der Überliegefrist ist, brauchst du auch nicht zur MPU. Sobald der Eintrag in der Überliegefrist ist, erhält die Behörde hierüber keine Information mehr.

Zur Führerscheinstelle Nürnberg

5 Kommentare

  1. Andreas Friedrich

    Hallo,

    mir wurde ca. 03/2020 meine Fahrerlaubnis wegen Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer entzogen. In wie weit können Sie mir bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis helfen? Ist dies auch ohne MPU möglich?

    MfG
    Andreas Friedrich

    • RAin Helzel

      Das ist abhängig von der Höhe des Alkoholwertes und evtl. Vorbelastungen, die sich aus dem FAER ergeben. So kann ich da leider keine Aussage treffen.

  2. Andreas Kramp

    Mir wurde im Februar 2008 der Führerschein entzogen wegen Trunkenheit am Steuer.
    Laut Auszug Kraftfahrt-Bundesamt endete meine Tilgungsfrist am 17. 04. 2023, danach habe ich Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis Klasse B gestellt. Muss ich bezüglich der Überliegefrist etwas beachten, bzw. kann mir die Fahrerlaubnis Behörde hiermit noch Auflagen erteilen?

    MfG Kramp Andreas

    • RAin Helzel

      Das lässt sich nur beantworten, wenn ich die gesamte Führerscheinakte kenne. Für eine Erstberatung mit Akteneinsicht können Sie mich gerne anrufen oder eine Mail schreiben.

      • Rene König

        Hallo Frau Helzel mir wurde vor 17 Jahre der Führerschein entzogen angeblich wegen fahren ohne mit Alkohol mir wurde leider nicht geglaubt. Später hatte ich CZ Führerschein gemacht wurde nicht anerkannt wegen Wohnsitz danach hatte ich in Polen einen Führerschein gemacht leider wollte die Führerscheinstelle eine Bescheinigung das ich Prüfung gemacht habe leider habe ich keine Fahrschule gibt es nicht mehr das fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingestellt nun wollen wollen die eine MPU wegen angeblich fahren ohne Fahrerlaubnis normalerweise reicht auch ein ärztliches Gutachten

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