In diesem Artikel erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen zum Nutzungsausfall:
- Wann habe ich Anspruch Nutzungsausfall?
- Wie viel Nutzungsausfall steht mir zu?
1. Wann habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall?
Immer dann, wenn Ihr Auto tatsächlich ausfällt und nicht mehr gefahren werden kann. Das Auto muss zur Reparatur, ist nicht mehr fahrfähig oder sie müssen ein anderes Auto kaufen.
Sobald das Auto nicht mehr verkehrssicher ist und Sie es deshalb nicht mehr nutzen dürfen, besteht ebenfalls Anspruch auf Nutzungsausfall.
Sie müssen einen Nutzungswillen haben und die Möglichkeit zur Nutzung.
Nutzungswille heißt, Sie benötigen das Auto normalerweise,
- für den Weg zur Arbeit,
- Fahrten mit der Familie, oder
- für Urlaubsfahrten.
Immer dann, wenn das Auto fest für Fahrten eingeplant ist und genutzt wird und diese planmäßige Nutzung aufgrund des Unfallschadens wegfällt, besteht Nutzungswille.
Außerdem ist die Nutzungsmöglichkeit Voraussetzung für den Nutzungsausfall.
Wenn Sie wegen einer unfallbedingten Verletzungen im Krankenhaus liegen und niemand anders aus der Familie das Auto nutzen will, ist eine Nutzungsmöglichkeit nicht gegeben.
Auch bei Urlaub, der ohne Auto geplant war, fehlt es an der Nutzungsmöglichkeit.
Anspruch auf Nutzungsausfall besteht also immer dann,
Benötigen Sie meine Unterstützung? Rufen Sie mich gerne an 091195699944
oder schicken mir eine Nachricht.
- wenn das Auto ausfällt,
- wenn ein Nutzungswille besteht
- wenn eine Nutzungsmöglichkeit gegeben ist.
2. Wie viel Nutzungsausfall bekomme ich
Die gesamte Ausfalldauer, die nicht in Ihren Einflussbereich fällt, ist Ihnen zu entschädigen.
Hierzu zählen:
- Wartezeit auf das Gutachten
- angemessene Zeit zum überlegen, ob das Auto repariert wird
- Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten oder
- Reparaturdauer
- Regulierungszeit der Versicherung
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Bei der Regulierungszeit der Versicherung ist zu beachten, dass Sie gleich am Anfang die Versicherung darauf hinweisen, dass ohne die Schadensersatzzahlung eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich ist. Wenn die Versicherung unbeeindruckt von diesem Hinweis mehrere Wochen für die Regulierung braucht, können Sie für diesen gesamten Zeitraum Nutzungsausfall geltend machen.
Auch während der Coronazeit haben sich längere Ausfallzeiten ergeben. Hierzu ist auch folgender Artikel interessant.
Außerdem gibt es für die Fahrzeuge unterschiedliche Tagespauschalen. Die Höhe der täglichen Nutzungsausfallpauschale ist wiederum abhängig von der Fahrzeugklasse.
Schauen Sie einmal das Gutachten, ob Ihr Gutachter zu der Fahrzeugklasse und Nutzungsausfall pauschale Angaben gemacht hat.
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