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Reparaturrechnung – darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen


Ein brisanter Dauerbrenner: Darf die Versicherung die Reparaturkosten einfach kürzen?



Früher hat die Haftpflichtversicherung nur gekürzt, wenn nach Gutachten abgerechnet wurde. Inzwischen wird bei fast jeder Reparaturrechnung der Rotstift bzw. der ControlExpert angesetzt.

Um Geld bei den Schadensfällen einzusparen, werden die Zahlungen gekürzt.
Ganz oben im Ranking stehen: die Verbringungskosten und seit Corona die Desinfektionskosten.

Darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen?

Einfache und klare Antwort – nein sie darf nicht.
Würde die Versicherung die Reparatur selbst in die Hand nehmen, könnte sie zu Ihnen auch nicht sagen, wir zahlen aber nur einen Teil davon.

Das Gutachten ist die Grundlage für die Reparatur

Im Gutachten wird der Reparaturweg kalkuliert. Der Gutachter legt fest, was für eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich ist. Das Gutachten gibt also die „Fahrtrichtung“ für vor, wie repariert werden muss. Hält sich die Werkstatt bei der Reparatur an das Gutachten, muss die Versicherung die Reparaturkosten auch vollständig erstatten.


Eine Anekdote aus meinem Kanzleialltag gibt es im Video:

Rechnungsprüfung steht der Versicherung nicht zu

Hierzu gibt es auch ganz klare Vorgaben aus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof sagt, dass die Versicherung auch dann zahlen muss, wenn die Werkstatt bei der Reparatur Mist gebaut hat und etwas berechnet, was nicht im Gutachten steht.
Der Bundesgerichtshof nennt das das Werkstattrisiko, das vom Schädiger zu tragen ist. Sie als geschädigter Laie dürfen sich auf Fachleute verlassen. Sie haben ein Gutachten und geben Ihr Auto in der Werkstatt zur Reparatur ab. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie kaum noch eine Möglichkeit, auf die Reparatur Einfluss zu nehmen. Wenn hier etwas schief läuft, ist das nicht Ihre Schuld.
Die Versicherung darf nicht einfach hergehen und Rechnungsprüfer spielen.

Warum kürzt die Versicherung trotzdem?

Sie sind Eltern eines kleinen Kindes, das so lange quängelt, bis es bekommen hat, was es haben will. Um des lieben Frieden willens, weil die Nerven nicht weiter mitmachen, oder weil man sich einfach denkt „Ach komm, wenn ich einmal nachgebe, macht es doch nichts.“


Die Versicherung ist wie das kleine Kind. Die probiert es einfach erst mal aus und schaut, wie weit sie mit ihrer Kürzungstaktik kommt.

Dabei liegen die Summen in den Bereichen, bei denen viele sagen,
„naja das ist mir den Aufwand eines Gerichtsverfahrens nicht wert.“
Die HUK Coburg und mittlerweile der Großteil der Versicherer (Stand 03/20) fährt aktuell die Taktik, bei den Reparaturrechnungen die Verbringungskosten nur in Höhe von 80 € zu erstatten. Dabei verliert sie einen Prozess nach dem anderen, der gegen sie geführt wird, denn die Verbringungskosten sind in berechneter Höhe zu erstatten. Und sie macht trotzdem fleissig weiter – warum? Weil ein paar verlorene Prozesse nicht ins Gewicht fallen.
Es gibt doch noch genügend andere, die wegen eines Betrages von weniger als 100 € nicht vor Gericht ziehen.
Viele scheuen das Risiko zu klagen, weil sie bereits schlechte Erfahrungen gemacht haben. Oder sie akzeptieren die Kürzung einfach auch aus Unwissenheit, weil sie glauben, die Versicherung sei im Recht.


Sie haben eine Werkstatt und wollen die ständigen Kürzungen nicht mehr hinnehmen?

Jetzt direkt Kontakt aufnehmen:
Tel. 0911 956 999 44
kanzlei@verkehrsrecht-nuernberg.eu


Die Kürzungstaktik der Versicherung geht auf

Die Versicherung ist wie das kleine Kind, das seinen Willen bei den Eltern durchgesetzt hat. Wenn sie akzeptieren, dass die Versicherung ihnen die Rechnung nicht voll erstattet, hat sie ihr Ziel erreicht und wieder ein paar 100 € an Ihnen verdient. Was macht sie also beim nächsten Unfall?
Richtig, sie probiert es wieder, ob sie mit ihrer Masche durchkommt. Und in den meisten Fällen klappt es auch.
Warum sollte die Versicherung auch mehr bezahlen, wenn Sie das einfach so hinnehmen, dass die Versicherung kürzt.
Der eine oder andere droht zwar damit, vor Gericht zu ziehen, wenn die Versicherung freiwillig nicht zahlt, traut sich dann aber am Ende doch nicht, seine Drohung auch in die Tat umzusetzen. Auch das wissen die Versicherungen und führen sogar Listen, welche Werkstätten, Gutachter oder auch Rechtsanwälte ernstzunehmen sind, und welche auf die Kürzungstaktiken der Versicherungen hereinfallen.

Wenn Sie schon drohen, dann ziehen Sie es bitte auch durch

Sobald Sie bei der Versicherung angekündigt haben, dass Sie das Geld einklagen, wenn die Versicherung nicht zahlt, sollten Sie diesen Schritt auch wirklich gehen. Das Geld steht Ihnen zu. Mit einer richtigen Klagebegründung können Sie den Prozess nur gewinnen.
Also warum sollten Sie dann auf Geld verzichten, das Ihnen gehört?

Kürzungen der Reparaturkosten durch die Versicherung sollten Sie nicht einfach hinnehmen.

In meiner Podcastfolge Nr. 24 gehe ich näher darauf ein, wie Sie sich gegen die Kürzungen wehren können. Es gibt 4 Möglichkeiten, die restlichen Reparaturkosten zu fordern:
1) Sie fordern die Versicherung schriftlich auf, den Restbetrag zu erstatten. Setzen Sie eine Frist, bis wann die Versicherung zahlen soll. Kündigen Sie an, daß Sie bei weiterer Zahlungsverweigerung gegen die Kürzung gerichtlich vorgehen werden.
2) Sollte das nicht fruchten, fordern Sie den Unfallverursacher auf, den Restbetrag zu bezahlen. Der Unfallverursacher haftet neben seiner Versicherung dafür, daß Ihnen der Schaden erstattet wird.
3) Wenn beide Wege nicht zum gewünschten Erfolg führen, müssen Sie den nächsten Schritt gehen und Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen. Sie können am zuständigen Amtsgericht des Unfallortes Klage einreichen. Da Sie Ihre Forderung aber schriftlich begründen müssen und hier einige Fallstricke lauern, empfehle ich Ihnen die vierte Alternative.
4) Sie beantragen den Erlass eines Mahnbescheides gegen die Versicherung.

Das ist der günstigere und schnellere Weg, um der Versicherung deutlich vor Augen zu führen, daß es Ihnen ernst ist. Die Erfolgsquote ist relativ hoch. In 80 – 90 % der Fälle zahlen die Versicherungen die Kürzung der Reparaturkosten und lassen sich auf keinen weiteren Prozess ein. Das Risiko der restlichen 10 – 20% , daß gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird und der Fall dann doch wie eine normale Klage läuft, besteht, ist aber doch sehr gering.

Sie haben eine Frage? Los gehts

7 Kommentare

  1. Gunther Besendahl

    Ich hatte einen Wild Unfall gehabt, die Versicherung hat die Erledigung des Schades angeordnet. Doch nach drei Wochen REPARATUR will sie den Schaden nicht bezahlen.

  2. Ralf

    Wie sieht die Sache bei einem Vollkaskoschaden, Vandalismus, aus? Also kein Unfallverursacher. Macht es einen Unterschied, wenn der Werkstatt die Schadensregulierung komplett übertragen wird?

  3. Sabina

    Mir wurde noch Großer Problem gestattet, Wir hatten auf gleiche Hinten Seite Unfall, und die Versicherung will nicht auszahlen, weil wir habrn keine Rechnungen bei dem ersten Reparaturen., weil der wurde im Ausland gemacht.
    Wenn jemandem hatten gleiche Probleme, umd die Lösung gefunden hat, schreiben Sie und sehr wichtig.

  4. Nabil El-Shrbiny

    Ich hatte eine Unfall und die andere hatte Schulden und das wäre geklärt . Und haben ich Kostenvoranschlag von dir Firma
    Renault . Und die Versicherung
    Will uns Wing zahlen. Sie sagte
    Das Kostenvoranschlag woanders
    400 .00 preiswerter . Dürfen Sie das. Danke

  5. Ivonne Scholz

    Servus, ich finde dies ist ein interessanter Eintrag. Ich würde mir davon wünschen. Herzliche Grüße

  6. Sophia Schmid

    Servus! Manchmal wünsche ich mir mehr solcher Artikel. Vielen Dank. Grüße aus Bayern

  7. Bebetto

    Habe auch das Problem dass die Versicherung die Stundenverrechnungssätze gekürzt hat. Habe Fiktiv abgerechnet aber wollte die Stundenverrechnungssätze vom Fahrzeughersteller abrechnen. Seit 3 Jahren besitze ich das Fahrzeug und seit dem ich das Fahrzeug besitze wurden die Services von dem Fahrzeug immer bei der Vertragswerkstatt durchgeführt. Also Scheckheft gepflegt. Der Vorbesitzer hatte leider keine lückenlose Eintragungen. Was ist jetzt rechtlich gesehen ausschlaggebend? Reicht es nicht dass das Fahrzeug seit dem ich besitze Scheckheft gepflegt ist oder müssten auch die Vorbesitzer einen lückenlosen Eintrag gehabt haben? Die gegnerische Versicherung meint dass „lückenlos“ auch für die Vorbesitzer gilt. Nur weil ich die Services bei der Vertragswerkstatt durchführe habe ich kein Anrecht auf Stundenverrechnungssätze vom Hersteller. Kann mir bitte jemand in der Sache aufklären? Danke.

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