Wichtige Infos für Händler & Käufer

1. Einleitung

2. Grundlegendes zu Offenbarungspflichten

3. Spezifische Offenbarungspflichten beim Gebrauchtwagenverkauf

4. Interaktion mit dem Käufer

5. Umgang mit nicht erfragten Informationen

6. Pflichten ohne Kenntnis von Unfallschäden

7. Konsequenzen einer Pflichtverletzung

8. Zusammenfassung und Fazit


Sie sind auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen und möchten sicherstellen, dass Sie alle wichtigen Informationen erhalten, bevor Sie Ihre Kaufentscheidung treffen? Dieser Beitrag erklärt, welche Offenbarungspflichten ein Kfz-Händler hat und was für Sie als Käufer wichtig ist.

Was müssen Kfz-Händler offenbaren?

Ein Kfz-Händler muss Sie nicht über jeden kleinen Mangel informieren. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn es um wesentliche Mängel geht, besonders wenn sie Ihre Kaufentscheidung beeinflussen könnten. Dazu gehören vor allem Unfallschäden.

Sind Bagatellschäden offenbarungspflichtig?

Nicht jeder Kratzer zählt. Der Händler muss Sie nicht über geringfügige, äußere Schäden wie kleine Lackkratzer informieren, solange diese die Kaufentscheidung vernünftigerweise nicht beeinflussen.

Was muss bei Nachfrage offenbart werden?

Stellt der Käufer eine direkte Frage zu Unfallschäden, ist der Händler verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten. Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn er bei dieser Gelegenheit nicht alle ihm bekannten Schäden offenlegt.

Was, wenn der Käufer nicht nach Unfallschäden fragt?

Auch ohne direkte Nachfrage müssen dem Käufer bekannte, wesentliche Unfallschäden mitgeteilt werden. Unterlässt der Händler dies, könnte dies als arglistige Täuschung gewertet werden.

Wann besteht keine Offenbarungspflicht?

Wenn ein Händler tatsächlich keine Kenntnis von Unfallschäden hat, kann er auch nicht zur Offenbarung verpflichtet werden. Eine Pflicht zur Untersuchung besteht in der Regel nicht, es sei denn, es gibt klare Hinweise auf mögliche Schäden.

Was bedeutet ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Über die Bezeichnung „wirtschaftlicher Totalschaden“ muss nicht unaufgefordert aufgeklärt werden, außer der Käufer fragt explizit danach.

Konsequenzen einer Verletzung der Offenbarungspflicht

Verstößt der Händler gegen diese Pflichten, kann dies zivilrechtliche Konsequenzen wie Rücktrittsrecht, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

Für Sie als Käufer bedeutet das: Seien Sie aufmerksam und stellen Sie die richtigen Fragen. Ein vertrauenswürdiger Händler wird Ihnen offen und ehrlich antworten.

Für weitere Fragen zu Ihren Rechten beim Gebrauchtwagenkauf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und sichern Sie sich beim Autokauf ab.


Dieser Artikel soll Ihnen einen ersten Überblick geben und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Anliegen helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.