Nach einem Verkehrsunfall drängt die Zeit. Wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist, muss schnell eine Lösung her.
Die wichtigste Frage ist, wann zahlt die Versicherung?
Das Interesse der Versicherung, das Geld noch ein wenig zurückzuhalten steht gegen die Interessen des Unfallgeschädigten auf eine schnelle Reparatur und der Werkstatt auf eine schnelle Bezahlung. Hatten Sie schon einmal einen Autounfall, dann kommt Ihnen diese Situation vielleicht bekannt vor: Das Auto fährt nicht mehr und muss ganz schnell repariert werden. Die Werkstatt will von Ihnen die Sicherheit, dass die Reparaturkosten übernommen werden, sonst gibt die Werkstatt das Auto nach der Reparatur nicht raus. Der Gutachter sagt, die Reparatur kostet mindestens 5.800,- €. So viel Geld haben Sie aber nicht. Was können Sie in einer solchen Situation machen, damit die Werkstatt trotzdem anfängt zu reparieren und dass Sie Ihr Auto gleich nach der Reparatur wieder bekommen? Wann zahlt die Versicherung? Müssen Sie sich das Geld leihen und die Reparaturkosten vorfinanzieren? Oder Zahlt die Versicherung vielleicht einen Vorschuss?
Was sind die nächsten Schritte, um schnellstmöglich die Versicherung zur Zahlung zu bewegen?
Eins vorab, es gibt keine feste Regel, wann die Versicherung nach einem Autounfall bezahlt. Das kann innerhalb weniger Tage passieren, aber auch Wochen dauern. Zuerst muss die Versicherung über die Schadenshöhe informiert werden. Außerdem braucht sie Zeit zur Prüfung des Gutachtens.
Keine Möglichkeit, Reparaturkosten vorzufinanzieren
Wichtig ist, dass Sie die Versicherung darüber informieren, dass keine Möglichkeit besteht, mit den Reparaturkosten in Vorleistung zugehen. Sie sind zwar nicht verpflichtet die Reparaturkosten aus eigener Tasche vorzufinanzieren, aber manche Gericht fordern, dass Sie die Versicherung trotzdem darauf hinweisen, bevor weitere Kosten anfallen. Um auf der sicheren Seite zu sein, Schreiben Sie einen Satz an die Versicherung, dass Sie dringend auf das Geld von der Versicherung angewiesen sind. Vor Reparaturbeginn wird die Werkstatt von Ihnen eine Sicherheit haben wollen, dass die Kosten übernommen werden. Manche Werkstätten lassen sich zur Sicherheit die Ansprüche gegen die Versicherung abtreten. So kann die Werkstatt die Reparaturkosten direkt mit der Versicherung abrechnen. Je nach Werkstatt muss aber vor Reparaturbeginn geklärt sein, dass die Reparaturkosten von der Versicherung übernommen worden. Das heißt, manche Werkstätten warten auch mit der Reparatur ab, bis das o. k. von der Versicherung kommt und bestätigt wird, dass die Kosten übernommen werden.
Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld.
Wenn Sie das Gutachten an die Versicherung schicken, schreiben Sie der Versicherung, dass Sie einen Vorschuss auf die Reparaturkosten brauchen. Im besten Fall zahlt die Versicherung direkt, sobald Sie das Gutachten erhält und weiß, dass noch eine Rechnung folgt. Wenn die Haftung klar ist und die Versicherung weiß, dass Sie komplett für den Schaden aufkommen muss, ist es normalerweise auch kein Problem, die Versicherung zu einer Vorschusszahlung zu bewegen. Sobald das Gutachten vorliegt, hat die Versicherung einen Anhaltspunkt, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen werden. Die Versicherung kann direkt beurteilen, welchen Vorschuss sie zahlen wird. In den meisten Fällen gehen die Gutachten bei der Versicherung allerdings erst in die Prüfung.
Die Folge ist, die Versicherung zahlt erst Wochen später. Weil das aber Ihre Werkstatt nicht mitmacht, gehen Sie am Besten nach den folgenden vier Schritten vor:
- Weisen Sie die Versicherung darauf hin, dass Sie die Reparatur nicht selbst bezahlen können.
- Fordern Sie die Versicherung auf, umgehend einen Vorschuss auf die Reparaturkosten zur Verfügung zu stellen, damit die Werkstatt mit der Reparatur beginnt. Wenn Sie hier nicht hartnäckig sind und die Versicherung auch nicht darauf hinweisen, dass Sie dringend das Geld benötigen, wird die Versicherung freiwillig keinen Vorschuss bezahlen.
- Will die Versicherung keinen Vorschuss zahlen, fragen Sie, ob wenigstens eine Reparaturkostenübernahmebestätigung erteilt wird. So hat die Werkstatt schon die Sicherheit, dass sie ihr Geld bekommt.
- Wenn die Versicherung auch hierzu nicht bereit ist, müssen Sie dem Sachbearbeiter klar machen, dass jeder Tag Verzögerung zusätzliche Kosten verursacht, weil Sie den Mietwagen noch weiterfahren müssen und bei der Werkstatt Standkosten anfallen.
Soweit sollten Sie aber nur dann gehen, wenn die Haftung geklärt ist und die Versicherung zu 100 % für den Schaden haftet. Im Zweifel nehmen Sie sich am besten anwaltliche Unterstützung, um hier nichts falsch zu machen. Die Kosten für Ihren Anwalt muss die Versicherung ebenfalls übernehmen. Falls Sie gerade in einer solchen Situation sind und Unterstützung benötigen, dann schreiben Sie mir eine Mail oder rufen mich an. in den Shownotes habe ich Ihnen den Link zu meinen Kontaktdaten einfügt.
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