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Kürzungen bei fiktiver Abrechnung

Letzte Woche bekam ich die Anfrage eines Lesers wegen Kürzungen der Versicherung in einem Fall der fiktiven Abrechnung:


Der Versicherung wurde ein Gutachten eingereicht. Die Reparaturkosten sollten dem Geschädigten auf  Basis des Gutachtens ausbezahlt werden. Die Versicherung rechnete ab und nahm folgende Kürzungen vor:

– Arbeitslohn 23,- €
– Verbringungskosten 114,- €
– Werkstattalternative 104,75 €
– Ersatzteile 24,23 €

Sind die Abzüge rechtens? Oder muss die Versicherung alles bezahlen, was im Gutachten steht?

Den einzigen Abzug, den die Versicherung machen darf ist die Position Werkstattalternative, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Auto ist älter als 3 Jahre und
  • es ist nicht scheckheftgepflegt.

Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, darf die Versicherung nicht mal die Kosten für die Alternativwerkstatt abziehen.

Was tun?

→ Akzeptieren Sie diese Kürzungen nicht,
→ fordern Sie die Versicherung zur Nachzahlung auf, 
→ setzen Sie eine Frist von 1 Woche damit Verzug eintritt,
→ verstreicht die Frist, klagen Sie den Betrag + Verzugszinsen ein.

1 Kommentar

  1. Mehrez

    Ich habe 2 Schäden im 22 und 23 selbst verursacht. Ließ darüber 2 Gutachten erstellen von dem autohaus wo ich den Wagen gekauft habe. Die 2 Schäden waren im Gutachten 1. Te 8.7 00 2te 9.900 eur.Die Versicherung zahlte trotz meiner Ablehnung für 2 Schäden gestern 1700eur und 2300 .Nach Rücksprache mit der Versicherung war der Grund alternativ Werkstatt würde nur 5900 brutto nehmen. Ich habe keine Werkstatt Bindung. Dann kamen die mit der werksgarantie an selbst die ist vorhanden durch junge Sterne 24 Monate plus selbst 1 Jahr finanziert. Nun wollen die Versicherer eine detaillierte Angabe daß der Wagen nur bei dem autohaus repariert werden darf.Diese Klausel finde ich nicht da drin in der Garantie. Dann kam noch eine Aussage daß nach dekorativ Sätzen abgerechnet werden soll obwohl das autohaus eine TÜF gutachter beauftragt hat.Was soll ich tun.Das auto ist checkheft geführt und gerade 43000 tsd gelaufen. 13.11.18. Erstzulassung. Keine Unfälle vorher.Darf die Version soetwas tun soviel kürzen bei einer fiktiven Abrechnung. Sie sagten daß der Versicherung gutachter einverstanden ist bei einer Reparatur Zuzahlungen zu leisten aber bei fiktiven Auszahlung nicht.Sollte ich das ausgezahlt Geld wieder zurück geben. Ich habe es erst seit gestern.

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