Wie Sie die Wertminderung bei der Versicherung durchsetzen

Warum gibt es eine Wertminderung?

Ihr Auto war in einen Unfall verwickelt. Sie lassen alles ordentlich reparieren, und trotzdem müssen Sie im Falle den Käufer darauf hinweisen, dass Sie mit dem Wagen einen Unfall hatten.


lesen Sie zu dem Thema auch meinen Artikel:

Unfallfrei – wann diese Angabe im Kaufvertrag nichts zu suchen hat

Das Risiko versteckter Mängel besteht immer. Auch bei ordentlicher Reparatur. Dafür sollen Sie von der Haftpflichtversicherung eine Wertminderung als Ausgleich bekommen.
Die Höhe des Schadens und der Umfang der durchgeführten Reparatur wirken sich beim Verkauf des Fahrzeugs auf den Preis aus. Ein potentieller Käufer wird versuchen, den Preis so weit wie möglich herunter zu handeln. Für diesen finanziellen Nachteil sollen Sie durch die Wertminderung entschädigt werden.

Wie ermitteln Sie die Wertminderung?

Hierfür gibt es zahlreiche Berechnungsmethoden, die zu ganz unterschiedlichen Beträgen führen. Bisher hat sich keine der verschiedenen Modelle als DIE Berechnungsmethode für die Wertminderung durchgesetzt. Manche Methoden kommen zu einer relativ hohen Wertminderung kommt, während andere Berechnungsmodelle keine Wertminderung ergeben. 
Die Gerichte greifen meistens auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm oder das Hamburger Modell zurück. Hier werden für die Berechnung des merkantilen Minderwertes das Alter und die Schadenshöhe des Fahrzeugs herangezogen sowie der Zeitwert des Wagens. Die jeweiligen Werte werden dann nochmals prozentual zueinander ins Verhältnis gesetzt.

Besteht auch Anspruch auf Wertminderung bei einer vollständigen Reparatur?

Die Versicherungen argumentieren gerne, dass bei einer sach- und fachgerechten Reparatur des Schadens keine versteckten Mängel verbleiben und deswegen kein Anspruch auf eine Wertminderung besteht. Es ist zwar richtig, dass bei den heutigen Reparaturmethoden die Gefahr nicht entdeckter und nicht reparierter Schäden immer geringer wird.
Allerdings hat das Fahrzeug trotzdem den Malus eines Unfallschadens. Und den müssen Sie einem Käufer gegenüber offenbaren. Das wiederum wirkt sich auf den Preis aus – unabhängig davon, ob der Schaden vollständig und restlos beseitigt wurde, oder nicht.
Aus diesem Grund steht Ihnen – auch bei vollständiger Reparatur – eine Wertminderung als Ersatz für die zu erwartenden Einbußen bei einem Verkauf des Fahrzeugs zu.

Wie kommen Sie zu Ihrer Wertminderung?

  1. Wertminderung durch Gutachter ermitteln lassen 

Sie müssen den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Kfz-Sachverständigen besichtigen und bewerten lassen.
Ein Kostenvoranschlag hilft hier nicht weiter, da dieser keinerlei Angaben zu einer möglichen Wertminderung macht. Dann  müssen Sie die Wertminderung selber ermitteln.
Beauftragen Sie unbedingt einen Gutachter Ihrer Wahl und lassen sich nicht von der Versicherung des Unfallverursachers einen Gutachter vorgeben. Ihr Gutachter handelt neutral und in Ihrem Interesse.
In diesem Zusammenhang ist für Sie vielleicht auch noch die Folge 006 für Sie interessant – Warum Sie das Unfallgutachten dem Kostenvoranschlag vorziehen sollten

  1. Reichen Sie das Gutachten bei der Versicherung ein

Wenn Sie das Gutachten erhalten haben, schicken Sie es zur Versicherung des Unfallverursachers und machen neben den Reparaturkosten und Gutachterkosten auch die Wertminderung bei der Versicherung geltend.
Fordern Sie die Versicherung auf, innerhalb einer bestimmten Frist Ihren Schaden zu erstatten. Zahlt die Versicherung nicht innerhalb dieser gesetzten Frist, stehen Ihnen auch noch Verzugszinsen zu.

  1. Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens haben Sie Anspruch auf Wertminderung nur, wenn Sie den Schaden reparieren lassen

Welche Beträge stehen im Gutachten? Sind im Gutachten neben den Reparaturkosten und der Wertminderung auch der Wiederbeschaffungswert und ein Restwert genannt, müssen Sie schauen, ob der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes eine kleinere Summe ergibt, als die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer. Sollte dies der Fall sein, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens haben Sie keinen Anspruch auf die Wertminderung solange Sie den Schaden nicht reparieren lassen. Hat der Gutachter des Fahrzeug zur Reparatur freigegeben, muss Ihnen die Versicherung die Wertminderung erstatten, sobald die Reparatur durchgeführt wurde.
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3 Kommentare

  1. Maxim Metzker

    Guten Tag, in meinem Fall geht es um ein leasing Fahrzeug welches ich selbst verschuldet beschädigt habe und eine Rechnung zu Wert Minderung erhalten habe.
    Auf die Bitte um Übernahme der Kosten bekam ich von der Versicherung die Nachricht:“nicht versicherter Anspruch“. (Wertminderung)
    Muss ich diesen Fall zusätzlich versichern oder tatsächlich selbst für den Fall des selbst verschuldeten Unfalls, die Wertminderung selbst zahlen?

    • Patrick Bateman

      Es wird in einem Kaskoschadenfall (selbsterverschuldeter Unfall) keine Wertminderung durch die eigene Kaskoversicherung ersetzt / gezahlt. Diese ist im Fall der Fälle (hier Leasing) durch Sie selber zu tragen.

  2. Sankar Vijayan

    Guten Tag,
    Mein elektrischer Geländewagen EQC 400 hatte im Jahr 2022 einen Hagelschaden und wurde von einer Mercedes-Vertragswerkstatt repariert und jetzt habe ich einen Brief von meiner Leasinggesellschaft erhalten, dass ich die Wertminderung bezahlen muss. Die Reparaturkosten beliefen sich auf ca. 20000€ und die Versicherung zahlte nur die Reparaturkosten und nicht die Wertminderung. Was sollte ich in diesem Fall tun? Ich habe eine Vollkaskoversicherung inklusive GAP

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