Letzte Woche bekam ich die Anfrage eines Lesers wegen Kürzungen der Versicherung in einem Fall der fiktiven Abrechnung:
Der Versicherung wurde ein Gutachten eingereicht. Die Reparaturkosten sollten dem Geschädigten auf Basis des Gutachtens ausbezahlt werden. Die Versicherung rechnete ab und nahm folgende Kürzungen vor:
– Arbeitslohn 23,- €
– Verbringungskosten 114,- €
– Werkstattalternative 104,75 €
– Ersatzteile 24,23 €
Sind die Abzüge rechtens? Oder muss die Versicherung alles bezahlen, was im Gutachten steht?
Den einzigen Abzug, den die Versicherung machen darf ist die Position Werkstattalternative, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- das Auto ist älter als 3 Jahre und
- es ist nicht scheckheftgepflegt.
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, darf die Versicherung nicht mal die Kosten für die Alternativwerkstatt abziehen.
Was tun?
→ Akzeptieren Sie diese Kürzungen nicht,
→ fordern Sie die Versicherung zur Nachzahlung auf,
→ setzen Sie eine Frist von 1 Woche damit Verzug eintritt,
→ verstreicht die Frist, klagen Sie den Betrag + Verzugszinsen ein.
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