Eingeklagt wurden

  • 178,75 € weitere Mietwagenkosten,
  • 126,14 € Sachverständigenkosten,
  • 30,00 € Kostenpauschale,
  • 1.472,00 € Nutzungsausfall für 64 Tage.

Das Fahrzeug der Mandantin wurde bei einem Auffahrunfall durch das bei der Beklagten versicherte Fahrzeug erheblich geschädigt. An ihrem Fahrzeug trat ein wirtschaftlicher Totalschaden ein.

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