Eingeklagt wurden
- 178,75 € weitere Mietwagenkosten,
- 126,14 € Sachverständigenkosten,
- 30,00 € Kostenpauschale,
- 1.472,00 € Nutzungsausfall für 64 Tage.
Das Fahrzeug der Mandantin wurde bei einem Auffahrunfall durch das bei der Beklagten versicherte Fahrzeug erheblich geschädigt. An ihrem Fahrzeug trat ein wirtschaftlicher Totalschaden ein.
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