Unfall - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Autokauf - Bußgelbescheid

Autor: RAin Helzel (Seite 2 von 8)

Porsche zugeparkt – BGH lehnt Schadensersatzanspruch ab

BGH, Urteil 11.10.22 VI ZR 35/22

Was war passiert?

Eine Frau wollte in ihrem Porsche Cabrio für einige Tage an den Gardasee in den Urlaub fahren. Dummerweise war die Garage, in der der Porsche geparkt war, von einem anderen Fahrzeug zugeparkt worden. Und zwar über längere Zeit.

Die Frau musste auf ihren Zweitwagen, einen BMW Kombi zurückgreifen um damit in den Urlaub fahren.

Für diese Zeit, in der sie den Porsche nicht nutzen konnte, verlangte sie von dem „Blockierer“ Nutzungsausfall für circa zwei Wochen à 175 € pro Tag pro Tag.

Wie entschied das Gericht?

Alle Gerichte lehnten einen Anspruch auf Nutzungsausfall ab. Auch der BGH (Bundesgerichtshof) in Karlsruhe verneinte einen Schadensersatz.

Warum entschied der BGH so?


Da die Frau noch einen Zweitwagen hatte, sei ihr keine fühlbare Beeinträchtigung entstanden. Sie konnte ihren BMW Kombi, für die Fahrt in den nutzen. Zwar ist es nicht so schön, im Sommer im Kombi in den Urlaub an den Gardasee zu fahren, wie in einem Cabrio.
Diese Tatsache ist aber nicht als ersatzfähiger Schaden anzusehen.

Ein reiner Verzicht auch Prestige ist kein Vermögensschaden. Der Blockierer hat durch das Zuparken der Garage zwar das Eigentum der Frau verletzt. Dennoch es war ihr zuzumuten, ihren Zweitwagen für die Urlaubsfahrt zu nehmen.

Einen Anspruch auf Schadensersatz in Form von Nutzungsausfall habe die Frau nicht.

BGH, Urteil 11.10.22 VI ZR 35/22

Coronaschutzmaßnahmen

Aktuelle Urteile von Gerichten, welche die Kosten für die Coronadesinfektion zusprechen:

Landgericht Bonn, Urteil vom 20.07.2022, 7 O 21/21
Amtsgericht Maulbronn, Urteil vom 27.07.2022, 3 C 130/22
Amtsgericht Aachen Urteil vom 29.07.2022, 100 C 134/22
Amtsgericht Coburg, Urteil vom 03.08.2022, 17 C 1676/22
Amtsgericht Flensburg, Urteil vom 25.08.2022, 62 C 57/22
Amtsgericht Brühl, Urteil vom 12.08.2022, 25 C 55/22
Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.08.2022, 264 C 77/22
Amtsgericht Buxtehude, Urteil vom 18.07.2022 – 31 C 105/22

Winterreifenpflicht – ABC der geltenden Regeln

Ausnahmen

Eine Winterreifenpflicht gibt es nicht für:

◦ Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
◦ Krankenfahrstühle i. S. d. § 2 Nr. 13 FZV
◦ einspurige KFZ (Motorräder)
Bußgeld

Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 60 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Bei einer Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs wird es noch teurer.
Ganzjahresreifen

Bis zum 30.09.2024 sind Ganzjahresreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt, wenn:

◦ sie die M + S-Kennzeichnung haben und
◦ bis 31.12.2017 hergestellt worden sind.

Kraftfahrzeug

Die Winterreifenpflicht gilt für:
PKW
LKW
Busse

Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Motorräder.
Profiltiefe

Die Reifen müssen eine Mindestprofittiefe von 1,6 mm haben. Üblich sind die Empfehlungen von 4,0 mm. Die sind jedoch nicht verbindlich.
Punkte

s. Bußgeld
Sommerreifen

Dürfen im Winter gefahren werden, wenn die Straßenverhältnisse es zulassen. Vgl. Winterliche Straßenverhältnisse.
Versicherungsschutz

Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zum Unfall, droht neben der Mithaftung für den Unfall auch der Verlust des Versicherungsschutzes.

Die Vollkaskoversicherung kann ihre Leistungen kürzen oder komplett verweigern.

Im Haftpflichtfall kann Mitverschulden eingewandt werden, wenn die Bereifung unfallursächlich war.
Winterliche Straßenverhältnisse

Kraftfahrzeuge (Ausnahmen) brauchen in Deutschland Winterreifen, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Das gilt bei z. B. bei
– Glätte
– Schneematsch
– schneebedeckter Straße

Wichtig ist, es kommt auf die Straßen- und nicht auf die Wetterverhältnisse an.

Schneit es und die Straßen sind zwar feucht, aber geräumt und nicht glatt, darf mit Sommerreifen gefahren werden.

Damit gilt die Winterreifenpflicht situativ. Eine zeitliche Vorgabe gibt es nicht.

Sobald die Temperaturen sinken sind Winterreifen empfehlenswert, da sie ein besseres brems- und Fahrverhalten haben als Sommerreifen. Sommerreifen werden aufgrund einer anderen Gummimischung bei kalten Temperaturen hart.

ABC des Vorschadens

AAbgrenzung der Schadenbereiche bei erneutem Schaden ermöglicht Teilleistung durch Versicherung.
BBester Beweis für Reparatur ist die Reparaturrechnung.

KG Berlin, 10.07.2017, 11 U 79/16

OLG Brandenburg, 03.03.2022, 12 U 194/20
Der Geschädigte muss die Beseitigung von Vorschäden konkret darlegen und auch zum gewählten Reparaturweg Stellung nehmen.
Wenn der Folgeschaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgegrenzt werden kann, muss die Versicherung den Zweitschaden erstatten.
COLG Celle, 03.11.2021, 14 U 86/21: Beweis der Vorschadenreparatur vor Erwerb des Fahrzeugs durch Zeugen möglich.
DDarlegungspflicht des Geschädigten, dass er den Vorschaden beseitigt hat.

OLG Düsseldorf, 10.02.2015,1 U 32/14
EErforderlicher Geldbetrag für Reparatur ist nur bei eindeutiger Abgrenzung der Schadenbereiche nachgewiesen.
FFiktive Abrechnung eines Vorschadens sorgt beim Folgeschaden für extreme Probleme in der Schadenregulierung

OLG Frankfurt am Main 12.12.2019, 22 U 190/18
HOLG Hamm 7 U 70/19
Für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO sind greifbare Tatsachen erforderlich, die der Kläger darlegen und beweisen muss.

Eine Beweiserhebung zur Frage der Reparatur von Vorschäden eines Fahrzeugs hat nicht zu erfolgen, wenn der Vortrag des Klägers sich als willkürlich und als Angabe „ins Blaue hinein“ darstellt.

Dies ist der Fall, wenn keinerlei valide Indizien für eine sach- und fachgerechte Reparatur des Vorschadens vorgetragen werden.

OLG Hamm, 9 U 46/21
1. Wird das Fahrzeug in einem vorgeschädigten Bereich erneut, deckungsgleich beschädigt muss der Geschädigte darlegen und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit i.S.v. § 287 ZPO nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen ist.

2. Welche eingrenzbaren Vorschäden an dem Fahrzeug vorhanden waren, ist vom Geschädigten zu beweisen. Er hat auch den Beweis zu führen, durch welche konkreten Reparaturmaß- nahmen diese zeitlich vor dem streitgegenständlichen Unfall fachgerecht beseitigt worden sind.

3. Die Anforderungen an die Substantiierungslast des Klägers zu Art und Ausmaß des Vorschadens, zu Umfang und Güte der Reparatur dürfen nicht überspannt werden; der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ist zu beachten.

4. Der Zahlungsanspruch ist nicht deshalb ausgeschlossen gem. § 242 BGB, weil der Kläger den Vorschaden zunächst verschwiegen hat. Die Versagung nachweislich bestehender Ansprüche ist in dem gesetzlichen Regime des materiellen Bürgerlichen Rechts quasi als Nebenstrafe nicht vorgesehen.

H.I.S. ist das Hinweis-und Informationssystem der Versicherungswirtschaft:
– hier werden auffällige und dubiose Schadenfälle gespeichert, z.B.: atypische Schadenhäufigkeit
– fiktive Abrechnungen größerer Schäden
Durch das H.I.S. werden nicht genannte Vorschäden aufgedeckt.
MMaserati Beschluss (BGH VI ZR 377/18): Der Geschädigte kann, wenn er das Fahrzeug in unbeschädigten Zustand erworben hat, die von ihm vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens behaupten und Unterzeugin Beweis stellen. Darin ist weder eine Verletzung der prozessuale Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger Ausforschungsbeweis zu sehen.
NOLG Naumburg, 16.11.2017, 1 U 79/17

Nachweis der sach- und fachgerechten Reparatur des Vorschadens bedeutet, dass entsprechend dem Gutachten repariert wurde und nicht nur eine oberflächliche Teilreparatur durchgeführt wurde.
OOhne Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur keine Schadensersatzzahlung.
RRechtsprechung ist sehr streng und umfangreich (Nugel, ZfS 2020, 490)

Reparaturweg muss konkret dargelegt werden:
– Art und Umfang der Reparatur
– substantiierte Darlegung und Beweis der Reparatur
SSchadensbegriff: Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Unfall

Schwarzarbeit bei Reparatur kann als Nachweis auch herangezogen werden, um die Beseitigung des Vorschadens zu beweisen.
UÜberlagern der Schadensbereiche:

– Vorschäden im Anstoßbereich,
– keine eindeutige Abgrenzung des neuen Schadens möglich

schließt eine Zahlungspflicht der Versicherung aus.
VVorlage von Fotos, Zeugenbeweis, Reparaturbestätigung reicht nach Meinung einiger Gerichte nicht aus, (OLG Köln, OLG Hamm, OLG Düsseldorf) um die fachgerechte Reparatur des Vorschadens zu beweisen.

Vollständige Reparatur muss nachgewiesen werden.

Vor Erwerb eingetretener Schaden: Reparatur des Vorschadens kann laut BGH durch Zeugen und Sachverständigen bewiesen werden (BGH VI ZR 377/18).

Vorschäden im Anstoßbereich sind extrem problematisch.
ZZuerkennung sonstiger Schadenspositionen (Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten, Nutzungsausfall, etc.) wird meist abgelehnt, wenn Reparatur des Vorschadens nicht nachgewiesen werden kann.

Geschwindigkeitsmessung

Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust

Will das Gericht von der Verlängerung des Regelfahrverbotes absehen, weil damit eine unbillige Härte wegen eines drohenden Verlustes des Arbeitsplatzes zu sehen wäre, müssen entsprechende Tatsachen in den Urteilsgründen genannt werden.

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Unfall – was tun? Hier gibt es die erste Hilfe fürs Handschuhfach

Sch… was war das? In der Beifahrerseite Ihres Autos ist statt der Tür die Stoßstange von einem anderen Auto. Ihr Herz rast, die Hände zittern, Sie sind völlig geschockt.

Was muss ich jetzt machen?

Verhalten am Unfallort

Warnblinker einschalten. Und jetzt? Ich hatte noch nie einen Unfall. Die Fahrschule ist schon lange her. Warndreieck – das ist wo?

Muss ich die Polizei rufen?
Einen Krankenwagen?

Uns beiden geht es gut. Nur ein Blechschaden. Wer kommt dafür auf? Wie geht das alles? Was brauche ich für Informationen?

Wie verhält man sich am Unfallort?

In einer ruhigen Situation ist das meist gar kein Problem an alles zu denken.

In einer stressigen Situationen nach einem Unfall sieht die Welt schon ganz anders aus. Schnell wird etwas vergessen. Oft vor allem die Fotos, die gerade für die Schadenregulierung von Vorteil wären.

Damit Sie in einer Unfallsituation an alles denken, habe ich Ihnen eine Übersicht gemacht, zum richtigen Verhalten am Unfallort. Danach wenden Sie sich am besten direkt an einen Anwalt, der für Sie die komplette Schadenregulierung übernimmt. Die Kosten hierfür sind von der Versicherung des Unfallverursachers zu erstatten.

Laden Sie das Bild gerne herunter und legen es in Ihr Handschuhfach. Sollten Sie eine gedruckte Version wünschen, schicken Sie mir gerne eine E-Mail und ich sende Ihnen eine Version im DIN A 5 Format zu – kostenfrei.

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