Unfall - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Autokauf - Bußgelbescheid

Autor: RAin Helzel (Seite 3 von 8)

Unfall mit ukrainischem Fahrzeug – Deckung durch deutsche Versicherungen

Autohaus berichtet: Die deutschen Haftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten für Unfallschäden, die durch unversicherte ukrainische Fahrzeuge auf deutschen Straßen verursacht werden. 

Dies gilt vorerst bis zum 31.05.2022.

Sollte es in dieser Zeit zu einem Unfall mit einem ukrainischen Fahrzeug kommen, kann die Schadenregulierung über das Deutsche Büro Karte erfolgen. Die Regulierung hat dann den gleichen Stellenwert wie ein Unfall mit einem Fahrzeug aus dem europäischen Ausland.

Aufgrund der Flucht kann es dazu kommen, dass ukrainische Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz auf deutschen Straßen unterwegs sind. Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Verfahren in Deutschland aber nicht erlaubt.

Um den ukrainischen Flüchtlingen in dieser Notlage zu helfen, gewähren die deutschen Assekuranzen vorerst Deckungsschutz im Falle eines Verkehrsunfalls mit einem unversicherten ukrainischen Fahrzeug.

Fahrradunfall

Fahrradunfall: Diese Ansprüche haben Sie

1. Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall
a) Fahrradunfall: typische Verletzungen
b) Haftungsquoten beim Fahrradunfall
2. Haushaltsführungsschaden
3. Erwerbsschaden/Verdienstausfall
4. Vermehrte Bedürfnisse
5. Schadensersatz
a) Sachschaden beim Fahrradunfall
b) Schadenshöhe am Fahrrad ermitteln
Fahrradschaden Kostenvoranschlag
Gutachten nach Fahrradunfall
Fahrradunfall: Anwalt einschalten

Fahrradunfall: Diese Ansprüche haben Sie

1. Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach

Weiterlesen

ADAC Test: Keyless-Problem noch immer nicht gelöst

Es ist einem gar nicht so bewusst, wir diebstahlgefährdet die Autos sein können. Im Gegensatz zu dem normalen Funkschlüssel sind die Keyless-Schließsysteme viel einfacher zu knacken.

Der Autohaus Newsletter berichtet aktuell:

„Die Mehrzahl neuer Auto-Modelle mit Keyless-Schließsystem ist laut ADAC immer noch nicht gegen Diebstahl geschützt und lässt sich mittels Funkverlängerung öffnen und wegfahren. Von 500 Keyless-Autos sind gerademal 24 gut geschützt.“

Laut ADAC gibt es aber auch Möglichkeiten sich zu schützen:

„Wer ein Auto mit Keyless-Schließsystem besitzt, sollte in der Betriebsanleitung nachsehen, ob es sich deaktivieren lässt. Dann ist es mit der oben erwähnten Methode meist nicht zu knacken. Man verzichtet dann aber auf den oft teuer erkauften Keyless-Komfort.

Vor dem Kauf eines Autos den Sicherheitsaspekt bei der Wahl eines Keyless-Systems bedenken und wenn möglich, darauf verzichten.

Fahrzeug über Nacht möglichst in einer verschlossenen Garage abstellen.

Funkschlüssel innerhalb von Gebäuden nicht in der Nähe von Außentüren, Außenwänden und Fenstern aufbewahren.

Achtung: Alufolie um den Schlüssel zu wickeln, ist keine zuverlässige Hilfe. Denn die Folie schirmt nicht immer ausreichend ab und kann durch die Zacken anderer Schlüssel beschädigt werden. Außerdem: Wird ein Fahrzeug trotzdem geklaut, trägt womöglich der Besitzer eine Mitschuld, weil die Folie nicht optimal angebracht wurde. Das gilt auch für Blechdosen oder abschirmende Etuis, die die Funkwellen teilweise trotzdem durchlassen – etwa, wenn ein etwas größerer Schlüssel das Schließen des Etuis verhindert.“ (Quelle: ADAC.de)

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »