Das Thema mit einem Mietwagen nach einem Unfall ist ein Klassiker. Bei nahezu keiner Schadensposition sind die Haftpflichtversicherungen so streitlustig und unnachgiebig, wie bei den Mietwagen. Dabei kommen immer wieder die gleichen Fragen auf, weshalb ich heute noch meinen Beitrag worauf Sie bei der Anmietung eines Ersatzwagens achten sollten ein bisschen ergänze:
Was darf er kosten, wie lange darf ich anmieten, was muss ich sonst noch wissen und beachten?
Die Antworten erhalten Sie in diesem Beitrag:

1. Wann habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Wenn Ihr Auto nicht mehr fährt, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Unfall. Egal, ob es sich um einen Reparatur- oder einen Totalschaden handelt. In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Muss der Wagen für ein paar Stunden zum Gutachter, zur Notreparatur oder ist nicht ganz klar, ob das Auto noch verkehrssicher ist, dann dürfen Sie auch einen Mietwagen nehmen.
Einen ebenfalls interessanten Artikel zu dem Thema mit Verweis auf ein Urteil des AG Haßfurt finden Sie hier.

2. Wie lange bezahlt mir die Versicherung einen Mietwagen nach einem Unfall?

Für die Zeit der Reparatur steht Ihnen ein Mietwagen zu. Wie lange die Reparatur dauern wird, ermittelt der Gutachter.
Bei einem (wirtschaftlichen) Totalschaden schätzt der Gutachter die Zeit, die Sie vermutlich brauchen werden, um ein anderes Auto zu finden. Für diese Zeit benötigen Sie einen Mietwagen. Hier zeigt sich dann auch immer der Vorteil keinen Gutachter von der Versicherung zu nehmen. Dann bei den Versicherungsgutachtern brauchen Sie für die Ersatzbeschaffung nur 10 Tage, während Ihnen ein frei gewählter Gutachter – der Ihnen zusteht – durchaus 14 Tage Zeit gibt, um sich um einen Ersatzwagen zu kümmern.

3. Mietwagen ohne Ersatzkauf?

Es soll ja durchaus vorkommen, dass man nicht gleich einen Ersatzwagen kaufen kann – oder will. Hier ist Vorsicht geboten!
Den Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Unfall haben Sie nur dann, wenn Sie auch einen Nutzungswillen haben. Den Willen sprechen Ihnen die Versicherungen gerne ab, wenn Sie nicht gleich das Geld von der Versicherung in ein Ersatzauto investieren. Sie können drauf wetten, dass von der Versicherung der Einwand kommt, ohne nachgewiesene Ersatzanschaffung, werden kein Mietwagen erstattet. Schreiben Sie dann der Versicherung, dass Sie noch kein Ersatzauto gefunden haben bzw. sich damit noch etwas Zeit lassen wollen, kommt sofort die Breitseite mit dem fehlenden Nutzungswillen.

4. Hinweis, daß Vorfinanzierung nicht möglich ist

Machen Sie Dampf bei der Versicherung. Schon in Ihrem ersten Schreiben an die Versicherung machen Sie klar, daß Sie das Geld für die Reparatur oder den Mietwagen nicht mal eben so vorstrecken können. Teilen Sie mit, daß Sie den Mietwagen so lange fahren werden, bis die Versicherung zahlt.
Das geht logischerweise nur dann, wenn Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist.
Sie müssen die Versicherung vorwarnen, daß es richtig teuer werden könnte, wenn diese bei der Regulierung trödelt. Mit dem Hinweis auf die fehlende Vorfinanzierungsmöglichkeit gehen Sie auf Nummer sicher. Sollte es später noch zu Streitereien mit der Versicherung vor Gericht kommen, ist es wichtig, daß Sie das belegen können. Deshalb bitte diese Warnung immer schriftlich an die Versicherung richten, nicht bloß am Telefon erwähnen.

5. Muss ich meine Kreditkarte belasten?

Nein, müssen Sie nicht, auch wenn das gerne von den Versicherungen gebetsmühlenartig gepredigt wird.

6. Welcher Mietwagen steht mir denn eigentlich zu?

Wichtig ist die Mietwagengruppe. Die Versicherung bezahlt Ihnen nur einen Mietwagen, der in der gleichen Fahrzeuggruppe ist, wie Ihr Auto. Anhand der Fahrzeugklasse wird von Ihrem Autovermieter der Preis für den Mietwagen ermittelt. Welche Gruppe das ist erfahren Sie von Ihrer Autovermietung oder von Ihrem Gutachter.
Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den Mietwagen eine Klasse niedriger nehmen, dann zieht Ihnen die Versicherung keine Eigenersparnis ab – vielleicht nicht.
Bei den Versicherungen weiß man ja nie.
Hat Ihnen die Versicherung schon ein Angebot gemacht, Ihnen einen Mietwagen zu vermitteln? Dann lesen Sie bitte erst diesen Artikel.
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