Wie lange darf sich die Versicherung Zeit, bis sie den Schadensersatz nach einem Unfall zahlen muss?
Nach einem Verkehrsunfall soll der Schaden schnellstmöglich reguliert werden. Ihnen, als Unfallopfer, steht eine zügige Zahlung auf Schadensersatz durch die Versicherung zu.
Um die Versicherer so schnell wie möglich zu einer Zahlung zu bewegen empfiehlt es sich, eine kurze Frist zu setzen, in der die Versicherung den Schaden abrechnen soll.
Angemessene Regulierungsfrist setzen
Bei mir in der Kanzlei machen wir es so, dass wir nach Eingang des Gutachtens der Versicherung eine Forderungsaufstellung schicken, in der die Reparaturkosten, die Sachverständigenkosten und weitere Kosten aufgeführt sind.
Zeitgleich wird der Versicherung eine Regulierungsfrist von 4 Wochen gesetzt, um den Schaden zu ersetzen. Warum erfahren Sie hier.
Wenn der Mandant repariert und noch eine Reparaturrechnung und eventuell ein Mietwagenrechnung kommt, wird mit dem zweiten Schreiben nochmals eine Regulierungsfrist von 10 Tagen gesetzt.
Allerdings ist es auch so, dass die Versicherung in den seltensten fällen diese Fristen einhalten.
Wie lange darf die Versicherung die Regulierung verzögern?
Wenn die Haftung klar ist, gibt es keinen Grund, dass die Versicherung die Zahlung unnötig heraus zögert. Hier können Sie erwarten, dass die Versicherung den Schaden tatsächlich innerhalb der gesetzten Frist von zwei oder wenigstens drei Wochen bezahlt.
Die Versicherung zahlt nicht, was können Sie tun?
Wenn Sie der Versicherung eine angemessene Zeit eingeräumt haben, die Sachlage zu prüfen und die Zahlung trotzdem ausbleibt, bleibt Ihnen als weiteres Druckmittel eigentlich nur die Möglichkeit, Klage einzureichen.
Was auch hilft: fordern Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist Verzugszinsen.
Vor Gericht muss die Versicherung Farbe bekennen und innerhalb der gerichtlich gesetzten Frist Antworten geben oder die entsprechenden Handlungen vornehmen. Mit einem Urteil erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid, so dass Sie mithilfe eines Gerichtsvollziehers gegen die Versicherung vorgehen können. Allerdings habe ich diese Fälle noch nicht erlebt. Sobald ein Urteil vorliegt, folgt auch die Zahlung der Versicherung.
Wenn die Sache klar ist und die Versicherung keine Erfolgsaussichten sieht, sich gegen die Klage zu wehren, wird in den meisten Fällen bereits nach Erhalt der Klage bezahlt.
Vorsicht vor verfrühter Klage
Abhängig vom Fall ist der Versicherung ein angemessener Zeitraum einzuräumen, um die Sachlage zu prüfen.
Die Gerichte halten eine Prüffrist von vier Wochen für angemessen. In einigen Fällen können auch sechs Wochen angemessen sein. Spätestens nach sechs Wochen sollte die Versicherung aber bezahlt haben.
D.h. spätestens nach sechs Wochen können Sie in der Regel Klage einreichen, ohne dass Sie ein Risiko eingehen. Bei einer verfrühten Klage tragen Sie das Risiko, dass Sie die Gerichtskosten selber tragen müssen.
Ausrede: Ermittlungsakte
Gerade in den Fällen, in denen sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, berufen sich die Versicherungen gerne darauf, dass sie nicht regulieren können, solange sie die Ermittlungsakte nicht einsehen könnten. Die Versicherung ist nicht berechtigt, die Schadensregulierung davon abhängig zu machen, dass sie die Ermittlungsakte einsehen kann.
Auch in diesen Fällen ist nach Ablauf der angemessenen Regulierungsfrist die Versicherung verpflichtet, Ihnen den Schaden zu bezahlen. Auf eine fehlende Ermittlungsakte kann sich die Versicherung nicht berufen. Tut sie es dennoch, sollten Sie auch hier nach Ablauf der angemessenen Frist den gerichtlichen Weg wählen.
Bei uns dauert es jetzt schon fast 4 Monate. Es wurde noch nichts reguliert. Unsere eigene Vollkasko ist in Vorleistung gegangen! Zum Glück hatten wir eine gute. Abschleppgebühren, Leihwagen usw. mussten wir alles selbst vorschießen und warten immer noch auf unser Geld. Sachlage wurde polizeilich eindeutig festgestellt und gegen den Verursacher von der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt da wir auch einen Personenschaden hatten. Unser Anwalt sagt allerdings, man könne sie nicht veklagen weil es eine Öffentliche ist, KSA.
Es ist also anscheinend nicht immer möglich Klage einzureichen.
Das tut mir sehr leid, dass Sie derart lange auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. AUf jeden Fall sollten die Verzugszinsen gefordert werden und der Prämienschaden bei der Kaskoversicherung.
Alles Gute.
Ich warte schon seit 10 Monaten nach sämtlichen anwaltlichen Mahnungen. Schuldfrage ist auch eindeutig. Wagen Totalschaden. Das einzige was ich von der gegnerischen Vers. Bekommen hatte war ein Mietwagenangebot welches ich natürlich abgelehnt hatte. Unglaublich dass es in Deutschland keine gesetzlichen Fristen für sowas gibt.
Die AXA Versicherung reagiert seit über 2 Monaten nicht mehr. Meine Frau hatte einen Parkplatzunfall, welcher von der Polizei aufgenommen wurde. Die Beamtinnen erklärten uns, es gelte hier nicht „rechts vor Links“ sondern gegenseitige Rücksichtnahme, da der kleine Parkplatz keinen Straßenähnlichen Zustand aufweise. Der Unfallgegner, der von rechts kam, macht meine Frau alleine für den Unfall vertantwortlich und nahm sich einen Anwalt. Seit dem ist bei der AXA Sendepause. Etliche Telefonate wurden von mir deshalb geführt, ergebnislos. Dann folgte ein Einschreibebrief mit Rückschein und Fristsetzung, endlich zu reagieren. Die Frist ist verstrichen, von der AXA keine Reaktion. So bleibt mir wohl keine andere Wahl, als selbst einen Anwalt zu nehmen, oder?
Manfred Dierks
An Ihrer Stelle würde ich mir einen Anwalt nehmen. Wir können Sie auch gerne unterstützen. Beachten Sie aber bitte, dass es evtl. dazu kommen kann, dass Sie einen Teil der Rechtsanwaltskosten wegen der Haftungsquote tragen müssten. Eine Rechtsschutzversicherung wäre sinnvoll.