Verkehrsrecht Nürnberg

Unfall - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Autokauf - Bußgelbescheid

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Sachverständigenkosten – OLG Bamberg 1 U 63/16 verurteilt HUK zur Zahlung

Game Over: OLG Bamberg macht Schluss mit der „HUK-gesteuerten“ Angemessenheits-Rechtsprechung im Gerichtsbezirk Coburg und verurteilt HUK Coburg mit Berufungsurteil zur Erstattung der Sachverständigenkosten, die die HUK außergerichtlich in 22 Fällen (rechtswidrig) gekürzt hatte
So betitelt die Seite Captain-Huk.de ein hervorragendes Urteil des OLG Bamberg zur Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten. Gleichzeitig räumt das Gericht nicht nur mit dem Kürzungswahn der besagten Versicherung auf, sondern „ohrfeigt“ auch die Richterkollegen, – bevorzugt an den Amtsgerichten – die gerne Herrscher über die Sachverständigenhonorare spielen und nach Herzenslust auf Basis der BVSK-Honorartabelle die Rechnungen der Kfz-Gutachter kürzen.

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Fahrerflucht, Unfallflucht oder auch Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Hintergrund für diese spontane Reaktion ist die Befürchtung, aufgrund des verursachten Schadens in seiner Haftpflichtversicherung hoch gestuft zu werden und für die nächsten Jahre höhere Prämien zahlen zu müssen. So überlegt man sich, lieber schnell von der Unfallstelle zu verschwinden, hofft, von niemandem gesehen zu werden und von einer unliebsamen Erhöhung der

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Die beliebtesten Kürzungen in der Unfallregulierung

In den Folgen 16 und 17 hatte ich mich mit den 11 größten Kürzungslügen der Versicherer beschäftigt. Da dieses Dauerthema sowohl bei Unfallgeschädigten, als auch bei Gutachtern, Werkstätten, Abschleppunternehmen und alle weiteren Beteiligten, die generell von den Kürzungen in der Unfallregulierung betroffen sind, von großem Interesse ist, werde ich mich in den nächsten Folgen noch intensiver mit den Kürzungen einzelner Positionen auseinandersetzen.

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Wann ist Fahrerflucht strafbar?

Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB ist strafbar, wenn: 

  1. Sie einen Unfall im öffentlichen Straßenverkehr 

Der Unfall muss sich im öffentlichen Straßenverkehr ereignet haben bzw. auf Parkplätzen, die in der Regel der Öffentlichkeit oder einem größeren Personenkreis frei zugänglich sind. D.h., dass zum Beispiel in Tiefgaragen, in denen die Stellplätze fest vermietet sind, keine Unfallflucht begangen werden kann, da sich der Unfall nicht im öffentlichen Straßenverkehr ereignet. 

  1. mit Sach- oder Personenschaden verursacht

Sie haben einen Fremdschaden verursacht, der nicht völlig belanglos ist. Bei einem Sachschaden liegt die Grenze bei etwa 25,00 €. Ist der Schaden geringer, ist der Tatbestand der Unfallflucht nicht erfüllt. Wenn Sie als Unfallverursacher dabei einen höheren Schaden erleiden, kommt ebenfalls keine Fahrerflucht in Betracht. Es kommt nur auf den Fremdschaden an. 

  1. und sich vom Unfallort entfernt haben, ohne die Feststellung Ihrer Person, des Fahrzeugs und der Art Ihrer Beteiligung zu ermöglichen
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Die Anwaltskosten in der Unfallregulierung

Wussten Sie, dass die Anwaltskosten bei der Unfallregulierung auch eine Schadenposition ist, die von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden muss? Die Versicherungen haben selbstverständlich kein Interesse daran, Sie darüber zu informieren, weil es sich dann schlechter kürzt. Wenn Sie als Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen kommt unterm Strich mehr für Sie raus. Das will die Assekuranz natürlich ganz gerne vermeiden. Jeder unwissende Geschädigte ist für die Versicherung mehr Geld wert.

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Wann zahlt Versicherung nach Autounfall


Nach einem Verkehrsunfall drängt die Zeit. Wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist, muss schnell eine Lösung her.

Die wichtigste Frage ist, wann zahlt die Versicherung?

 Das Interesse der Versicherung, das Geld noch ein wenig zurückzuhalten steht gegen die Interessen des Unfallgeschädigten auf eine schnelle Reparatur und der Werkstatt auf eine schnelle Bezahlung. Hatten Sie schon einmal einen Autounfall, dann kommt Ihnen diese Situation vielleicht bekannt vor: Das Auto fährt nicht mehr und muss ganz schnell repariert werden. Die Werkstatt will von Ihnen die Sicherheit, dass die Reparaturkosten übernommen werden, sonst gibt die Werkstatt das Auto nach der Reparatur nicht raus. Der Gutachter sagt, die Reparatur kostet mindestens 5.800,- €. So viel Geld haben Sie aber nicht. Was können Sie in einer solchen Situation machen, damit die Werkstatt trotzdem anfängt zu reparieren und dass Sie Ihr Auto gleich nach der Reparatur wieder bekommen? Wann zahlt die Versicherung? Müssen Sie sich das Geld leihen und die Reparaturkosten vorfinanzieren? Oder Zahlt die Versicherung vielleicht einen Vorschuss?  

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Entscheidung des Bayerischen VGH zum ordentlichen Wohnsitz

Der Bayerische VGH hat in einem Beschluss vom 22.02.2010 zum „Ordentlichen Wohnsitz“ Stellung genommen.

Die Entscheidung betrifft einen am 15.01.2009 ausgestellten Führerschein, weshalb für die Entscheidung die 2. Führerscheinrichtlinie maßgeblich ist. Dennoch lesenswert sind die Ausführungen zum „ordentlichen Wohnsitz“ und die Feststellung, dass es nicht erforderlich ist, dass der Führerscheininhaber vor Erteilung der Fahrerlaubnis bereits 185 Tage im Ausstellerstaat gemeldet war.
Ebenfalls nimmt der VGH dazu Stellung, was unter unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaates zu verstehen ist.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-18508?hl=true

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