
Der Restwert des Autos ist ebenfalls eine beliebte Stellschraube, an der die Versicherungen gerne drehen, um bei der Schadensregulierung Geld zu sparen.
WeiterlesenDer Restwert des Autos ist ebenfalls eine beliebte Stellschraube, an der die Versicherungen gerne drehen, um bei der Schadensregulierung Geld zu sparen.
WeiterlesenSie haben Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn Sie Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr nutzen könne. Das gilt, wenn Sie Ihr Auto in die Werkstatt zur Reparatur geben. Das gilt aber auch, wenn ein Totalschaden eingetreten ist und Sie ein anderes Auto kaufen müssen.
WeiterlesenNach einmal das Thema Mietwagen. In meinem letzten Artikel hatte ich 7 Punkte, auf die Sie bei der Anmietung eine Ersatzwagens achten sollten, genannt. Jetzt kommt noch ein weiterer Punkt dazu.
WeiterlesenHeute geht es um ein ganz brisantes und zur Zeit sehr aktuelles Thema, nämlich um die Reparaturrechnung und die Frage, ob die Versicherung die Reparaturrechnung einfach kürzen darf.
WeiterlesenIn diesem Artikel erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen zum Nutzungsausfall:
Sobald Sie einen Unfall hatten, besteht für die Versicherung des Schädigers die Pflicht, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Auch wenn die Höhe direkt nach dem Unfall noch nicht feststeht, besteht bereits zu diesem Zeitpunkt Fälligkeit nach § 271 I BGB. Also nicht erst wenn Sie die Versicherung aufgefordert haben, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen ist die Zahlung fällig, sondern bereits mit Eintritt des Schadens.
WeiterlesenDie VA (Verkehrsrecht Aktuell) berichtet in ihrer Ausgabe vom Juli 2020 von einem Urteil des OLG Brandenburg vom 27.2.2020 (12 U 86/18) über eine Nutzungsentschädigung in einem Langzeitfall. Das Urteil befasst sich u.a. mit diesen 5 Klassikern der Unfallschadensregulierung.
1. Nutzungsausfall für 105 Tage
Die Geschädigte hat Anspruch auf Nutzungsausfall für einen Zeitraum von 105 Tagen. Das Geschädigte kann Nutzungsausfall bis zur Schadensbehebung für einen angemessenen Zeitraum verlangen kann, wenn der Nutzungswille und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit vorliegen. Auch wenn die Klägerin mangels Reparatur gut ein 1/4 Jahr auf das Fahrzeug verzichten musste, entfällt der Nutzungswille der Klägerin nicht.
Warum gibt es eine Wertminderung?
Ihr Auto war in einen Unfall verwickelt. Sie lassen alles ordentlich reparieren, und trotzdem müssen Sie im Falle den Käufer darauf hinweisen, dass Sie mit dem Wagen einen Unfall hatten.
lesen Sie zu dem Thema auch meinen Artikel:
Letzte Woche bekam ich die Anfrage eines Lesers wegen Kürzungen der Versicherung in einem Fall der fiktiven Abrechnung:
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