Thorben Wengert @ pixelio.de
WeiterlesenKategorie: Unfall (Seite 3 von 5)
Ein brisanter Dauerbrenner: Darf die Versicherung die Reparaturkosten einfach kürzen? Früher hat die Haftpflichtversicherung nur gekürzt, wenn nach Gutachten abgerechnet wurde. Inzwischen wird bei fast jeder Reparaturrechnung der Rotstift bzw. der ControlExpert angesetzt.
WeiterlesenIn diesem Artikel erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen zum Nutzungsausfall:
- Wann habe ich Anspruch Nutzungsausfall?
- Wie viel Nutzungsausfall steht mir zu?
Fälligkeit ab Unfall
Sobald Sie einen Unfall hatten, besteht für die Versicherung des Schädigers die Pflicht, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Auch wenn die Höhe direkt nach dem Unfall noch nicht feststeht, besteht bereits zu diesem Zeitpunkt Fälligkeit nach § 271 I BGB. Also nicht erst wenn Sie die Versicherung aufgefordert haben, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen ist die Zahlung fällig, sondern bereits mit Eintritt des Schadens.
WeiterlesenDie VA (Verkehrsrecht Aktuell) berichtet in ihrer Ausgabe vom Juli 2020 von einem Urteil des OLG Brandenburg vom 27.2.2020 (12 U 86/18) über eine Nutzungsentschädigung in einem Langzeitfall. Das Urteil befasst sich u.a. mit diesen 5 Klassikern der Unfallschadensregulierung.
1. Nutzungsausfall für 105 Tage
Die Geschädigte hat Anspruch auf Nutzungsausfall für einen Zeitraum von 105 Tagen. Das Geschädigte kann Nutzungsausfall bis zur Schadensbehebung für einen angemessenen Zeitraum verlangen kann, wenn der Nutzungswille und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit vorliegen. Auch wenn die Klägerin mangels Reparatur gut ein 1/4 Jahr auf das Fahrzeug verzichten musste, entfällt der Nutzungswille der Klägerin nicht.
Warum gibt es eine Wertminderung?
Ihr Auto war in einen Unfall verwickelt. Sie lassen alles ordentlich reparieren, und trotzdem müssen Sie im Falle den Käufer darauf hinweisen, dass Sie mit dem Wagen einen Unfall hatten.
lesen Sie zu dem Thema auch meinen Artikel:
Unfallfrei – wann diese Angabe im Kaufvertrag nichts zu suchen hat
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Letzte Woche bekam ich die Anfrage eines Lesers wegen Kürzungen der Versicherung in einem Fall der fiktiven Abrechnung:
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?
Zu unterscheiden ist der wirtschaftliche Totalschaden vom technischen Totalschaden. Bei Letzterem scheidet eine Reparatur aufgrund des Schadens komplett aus, das Fahrzeug gilt als irreparabel. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur zwar technisch denkbar, gilt aber als wirtschaftlich unvernünftig ist. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist dann die Rede, wenn sich eine Reparatur aus finanziellen Gründen nicht mehr rentiert. Wenn die Reparaturkosten ein Vielfaches höher sind, als der Wiederbeschaffungswert Ihres Autos.
WeiterlesenIst bei einem Motorradunfall, in einer Gruppe Motorradgruppe die Haftung tatsächlich immer ausgeschlossen?
Nein, ist sich nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
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